Pfaffenhofen
Glücksbringer vor Gericht

Freier Kaminkehrer wegen falsch ausgefüllter Formblätter zu Geldstrafe verurteilt

29.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:03 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Pfaffenhofen (em) Seit Anfang des vergangenen Jahres haben Hausbesitzer die Wahl: Sie können ihren gewohnten Schornsteinfeger weiter mit den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten beim Kaminkehren, bei der Messung der Heizungswerte und den Arbeiten drum herum beauftragen, also ihrem Bezirkskaminkehrermeister die Treue halten. Es ist ihnen aber auch freigestellt, einen „freien Kaminkehrer“ zu beauftragen.

Für den Hausbesitzer ist das eher eine Frage der Zufriedenheit mit dem gewohnten „schwarzen Mann“. Doch für die „Freien“ geht es um die Existenz. Je mehr Kunden, desto höher das Einkommen. Für die Sicherheit der Hausbesitzer ist es gleichgültig, wer diese Arbeiten ausführt: Das sogenannte „Kehrbuch“ führt nach wie vor der Bezirkskaminkehrer, es dient als Nachweis, dass die erforderlichen Arbeiten auch tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind. Mängel werden dort haarklein aufgelistet. Damit der Bezirkskaminkehrermeister diesen Nachweis ordnungsgemäß führen kann, ist er auf Informationen angewiesen, gleichgültig, wer vor Ort aktiv war. Diese Mitteilung werden elektronisch erstellt, dabei sind eine Vielzahl von Fehlerquellen möglich.

Beim Amtsgericht Pfaffenhofen musste sich nun einer der freien Schornsteinfeger aus dem Landkreis verantworten. Horst B. (Name von der Redaktion geändert) hatte in der Vergangenheit eine Vielzahl solcher Meldungen abgegeben, die aus Sicht der Bezirkskaminkehrer unvollständig oder sogar falsch ausgefüllt worden waren. Diese Mängel nahmen dann einen solchen Umfang an, dass das Landratsamt als Aufsichtsbehörde einen Bußgeldbescheid erlassen hat. 2560 Euro hätte der freie Kaminkehrer zahlen müssen. Dagegen wehrte sich der Beschuldigte, es kam zur Verhandlung vor dem Pfaffenhofener Amtsrichter Jochen Metz.

Da marschierten die Bezirkskaminmeister auf, mit denen der Angeklagte zu tun hatte. Deren Aussagen reichten von „die Formblätter waren nur bei ihm mangelhaft ausgefüllt“ bis zu „bei manchen seiner Kollegen kam so etwas schon mal vor, bei ihm jedoch war das schon schlimm“. Ein Vertreter des Landratsamtes sagte aus, dass „die Formblätter von Horst B. meist nur halb ausgefüllt waren.“ Horst B. versuchte vor Gericht immer wieder, die Zeugen als unglaubwürdig hinzustellen und schilderte sich selbst eher als Opfer einer Kampagne, und zwar vonseiten des Landratsamtes, aber auch von den Bezirkskaminmeistern ausgehend. Auch die Formblätter selbst akzeptierte er so nicht: „Die sind alle inoffiziell.“

Doch bei Amtsrichter Metz zog das nicht. Am dritten Verhandlungstag wurde das Urteil verkündet. Horst B. wurde in 74 Fällen von fahrlässigem und zehn Fällen von vorsätzlichem Falschausfüllen von Formblättern zu 830 Euro Geldstrafe verurteilt. Gegenüber den ursprünglichen 2560 Euro ist das schon eine Ersparnis – allerdings muss Horst B. nun noch zusätzlich seine Anwalts- und auch die Gerichtskosten zahlen.