Pfaffenhofen
Ex-Frau brutal verprügelt

49-Jähriger wird zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt – und flüchtet sich in Ausreden

24.05.2012 | Stand 03.12.2020, 1:27 Uhr


Pfaffenhofen (em) Geschieden waren sie schon länger, doch der Ex-Ehemann konnte sich mit der Trennung nicht abfinden. Er stellte seiner früheren Frau immer wieder nach, doch sie wollte nichts mehr von ihm wissen – schließlich war sie neu verheiratet. Der 49-jährige Osman R. (Name von der Redaktion geändert) aus dem mittleren Landkreis Pfaffenhofen lauerte seiner Ex schließlich in Pfaffenhofen auf und verprügelte sie schwer. Nun stand er wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Pfaffenhofen.

Anfang Dezember vergangenen Jahres machte sich die Ex-Frau des 49-jährigen am frühen Morgen auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz in einer Pfaffenhofener Metzgerei. Osman R. wartete im Dunkeln an einer Stelle, die seine ehemalige Frau auf alle Fälle passieren musste.

Wie der Vertreter der Ingolstädter Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung schilderte, hielt sich der 49-Jährige – obwohl es nicht regnete – einen Regenschirm über den Kopf, damit er seiner Ex-Frau möglichst lange verborgen blieb. Als seine geschiedene Frau an ihm vorbei ging, warf er den Schirm weg – sie erkannte ihren früheren Mann und versuchte voller Entsetzen zu flüchten. Denn schließlich war sie in der Vergangenheit schon mehrfach von dem 49-Jährigen verprügelt worden. Einmal hatte sie auch bereits Anzeige erstattet. Der Versuch, ihrem rabiaten Ex-Mann davon zu laufen, scheiterte: Der 49-Jährige schickte sie mit einem Schlag an den Kopf zu Boden. Ihr Ex-Ehemann prügelte auf sie ein und trat sie mit den Füßen – auch gegen den Kopf. Die Frau rief um Hilfe und schließlich ließ der Mann von ihr ab. Sein Opfer hatte Abschürfungen an den Händen und am Kinn erlitten, eine Gehirnerschütterung, Prellungen im Gesicht und ein Hämatom an der Schulter. An den folgenden Tagen hatte die Frau noch starke Kopfschmerzen und war mehrere Tage lang krankgeschrieben.

Die Vernehmung von Osman R. in der Verhandlung vor Amtsgerichtsleiterin Bettina Gschwilm gestaltete sich mehr als schwierig. Der Angeklagte versuchte sich zwar wortreich zu verteidigen, war aber dabei so gut wie gar nicht zu verstehen und ging auch kaum auf die Fragen ein, die ihm gestellt wurden. Immer wieder versuchte die Richterin einen vernünftigen Satz aus ihm herauslocken, doch er bedauerte meist nur sich selbst.

Der bei der Verhandlung anwesende Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine „einfache Strukturierung“ und stellte eine „Kränkungssituation“ fest, „die nicht typisch für Mitteleuropa ist“. Offensichtlich habe sich der Angeklagte nicht mit der Scheidung abfinden können und geglaubt, immer noch die Nähe der Frau suchen zu dürfen. Der 49-Jährige versuchte schließlich noch seine Tat als alkoholbedingt darzustellen: „Durch den Alkohol kann ich mich an nichts erinnern, nur daran, nicht getreten zu haben.“ Seine ehemalige Frau sagte jedoch als Zeugin aus, dass Osman R. nie einen Tropfen Alkohol angerührt habe – zumindest nicht während der Ehe.

Eine Woche nach der Attacke auf die Frau hatte das Amtsgericht Pfaffenhofen nach dem Gewaltschutzgesetz ein Näherungsverbot verhängt: Osman R. darf sich demnach in einem Umkreis von 150 Metern nicht der Frau nähern, auch nicht an ihrem Arbeitsplatz und in der häuslichen Wohnung. Wenn ein unbeabsichtigtes Begegnen stattfindet, hat er sich sofort zu entfernen und die 150-Meter-Distanz zu wahren. Doch auch daran hielt er sich nicht, sondern näherte sich trotz dieses Verbotes wieder seiner Ex-Frau. Sowohl die Richterin als auch der Sachverständige wollten dabei nicht ausschließen, dass der Angeklagte aufgrund seiner Sprachdefizite und seiner einfachen Strukturierung gar nicht verstanden hatte, was er nicht tun darf. Der Gutachter sprach dementsprechend auch davon, dass es nicht auszuschließen sei, „dass der Angeklagte eingeschränkt schuldfähig ist“. Er fügte auch noch hinzu, dass das abstrakte Denken des 49-Jährigen verlangsamt sei.

Das Urteil fiel dann eindeutig aus: Osman R. bekam wegen gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

In ihrer Urteilsbegründung sprach Richterin Bettina Gschwilm davon, dass „dieser brutale Überfall auch tödlich hätte ausgehen können“. Außerdem wiederholte die Richterin zum Schluss noch in aller Ausführlichkeit die Auflagen des Kontaktverbotes – in der Hoffnung, dass der Angeklagte sie diesmal verstanden hat.