Pfaffenhofen
Zu schmal für große Fahrzeuge

18.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:47 Uhr

Pfaffenhofen (em) Auf den Ortsverbindungsstraßen im südlichen Landkreis geht es streckenweise recht eng zu. Wenn sich dort zwei Autos begegnen, müssen sie ganz rechts fahren. Bei der Begegnung zweier breiter Fahrzeuge gilt das noch mehr.

Mitte Oktober des vergangenen Jahres fuhr der 42-jährige Hubert M. (Name geändert) mit einer Sattelzugmaschine eine solche Straße entlang. Ihm kam ein Bus entgegen. Als sich die beiden Fahrzeuge begegneten, nahmen die beiden Fahrer das Rechtsfahrgebot wohl nicht allzu wörtlich. Plötzlich krachte es, die linken Außenspiegel der beiden Fahrzeuge berührten sich und brachen ab. Der Bus fuhr dann weiter, Hubert M. jedoch hielt kurz an, sah, dass der Bus weiterfuhr, und entfernte sich dann ebenfalls.

Der Fahrer der Sattelzugmaschine besprach sich mit seinem Chef: "Wir waren der Meinung, dass dabei nichts rauskommen würde, wenn wir das der Polizei melden würden." Also meldeten sie den Unfall nicht, zumal sich die beiden Betroffenen offenbar einig waren: "Jeder zahlt seinen Schaden selbst - und die Sache ist gut." Auch in der Vergangenheit sei bei ähnlichen Fällen alles im Sande verlaufen, war die einhellige Meinung. Erst als sie am nächsten Tag erfuhren, dass die Unfallfahrzeuge gesucht wurden, da ein Fiat 500 eines unbeteiligten Dritten von den umherfliegenden Spiegelteilen getroffen und beschädigt worden war, wurde die Polizei informiert.

Der Fall kam jetzt vor das Amtsgericht, da Hubert M. gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegte. Amtsrichterin Katharina Meyer stellte das Verfahren gegen den angeklagten Sattelzugfahrer wegen "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" gegen eine Zahlung von 300 Euro Bußgeld ein.