Pfaffenhofen
Die Ruhe nach dem Sturm

Druck beim Förnbacher Windparkprojekt ist raus Genehmigung könnte im Herbst vorliegen

09.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:49 Uhr

Noch ein weiter Weg liegt vor der Bürgerenergiegenossenschaft bis zum Bau neuer Windräder im Förnbacher Forst - doch bis zum Herbst diesen Jahres soll die Genehmigung vorliegen. - Foto: Ebner

Pfaffenhofen (PK) Seit der Entscheidung, dass die Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) im Förnbacher Forst drei Windräder errichten darf, ist es rund ums "Thema des Jahres 2016" ruhig geworden. Trotzdem gerüchtelt es weiter - auch weil auf dem Weg zur Genehmigung die Mühlen langsam mahlen.

Hat es Andreas Herschmann und Markus Käser im vergangenen Jahr noch mächtig pressiert, das Vorhaben voranzutreiben, schlagen der Vorstand und der Sprecher der BEG nun ein gemütlicheres Tempo an. "Aber nicht, weil es an irgendeiner Stelle ernsthafte Probleme gibt", versichert Käser. Der Grund für die "gewissen Verzögerungen wegen einiger Auflagen", von denen Landrat Martin Wolf (CSU) kürzlich sprach, liege vielmehr in der Natur der momentan laufenden Baugenehmigung.

Diese setzt zunächst einen fertigen Bebauungsplan für das Windparkareal im Förnbacher Forst voraus, den die Stadt Pfaffenhofen aufstellt. Endgültig den Deckel setzt dann das Landratsamt drauf, das für die Genehmigung nach dem Immissionsschutz zuständig ist. "Beide Vorhaben laufen parallel", berichtet Herschmann. Der BEG reicht es, wenn der Landrat den Stempel im September oder Oktober dieses Jahres aufdrückt. Käser: "Früher dürfen wir sowieso nicht mit dem Abholzen der Bäume beginnen."

Momentan sind die Planer um Herschmann am Zug, nachdem die Fachbehörden ihre Stellungnahmen abgegeben haben. "Wer dachte, dass wir nach dem Bürgerentscheid gleich mit dem Bau beginnen, wundert sich darüber vielleicht", räumt Käser ein. Der Entscheid sei aber nur eine Zwischenetappe gewesen, die der BEG die Erlaubnis erteilt habe, die Planung vollenden zu dürfen. "Jetzt nähern wir uns langsam dem Ziel", meint Herschmann. "Aber mühsam ist das ganze Verfahren halt schon."

Lediglich drei Einwände sind im Rathaus und im Landratsamt eingetrudelt, die Einfluss auf die Planung haben. Spätestens Mitte oder Ende Februar will sie Herschmann abgearbeitet haben. Da der Rotor eines der drei Windräder die erlaubte Fläche, die durch die Positivplanung des Landkreises vorgegeben ist, überstreichen könnte, wurde der Standort um etwa 50 Meter verlegt. "Noch weiter von Siebenecken weg", ergänzt Käser. Mit einer weiteren Standortverlegung - ebenfalls um 50 Meter - kommt die BEG der Bundeswehr entgegen, die wegen eines Radars auf Freisinger Landkreisgrund darum gebeten hatte. Das Monitoring der Fledermäuse setzt die Genossenschaft ebenfalls weiter fort. "Aber da sind wir schon seit einem Jahr dabei - und da gibt es keine Probleme", unterstreicht Herschmann.

Zwar machen auch jetzt noch Gerüchte die Runde, wonach die Zufahrtswege zu den künftigen Anlagen wegen Differenzen mit den Grundstückseignern verlegt werden müssten. "Da ist aber rein gar nichts dran", kontert Käser. "Das liegt nur an den neu festgesetzten Standorten. Da ändern sich natürlich auch die Wege ein wenig", so Herschmann. Und auch mit dem zweiten Gerücht, wonach die BEG der auferlegten Wiederaufforstung für das bereits bestehende Windrad im Lustholz nicht nachkommen würde, räumen die beiden auf. "Die ist bereits bezahlt und startet im Frühjahr - wie das halt schon immer geplant war", sagt Herschmann. So werde neben dem bereits stehenden Windrad ein Teil der gerodeten Fläche ebenso hochwertig aufgeforstet wie die Ausgleichsfläche ganz in der Nähe. "Da verwandelt sich ein Maisfeld schon bald in einen Wald", ergänzt Käser dazu.

Der BEG-Sprecher findet zwar auch, dass sich das ganze Verfahren sauber in die Länge zieht. Aber er benennt auch die Vorteile. "Unter dem Strich ist alles viel besser gelaufen, als wir das je gedacht hätten", meint er. So hätten die umfangreichen Vorarbeiten dafür gesorgt, dass jetzt - bei der endgültigen Planung - kaum noch Änderungen vorgenommen werden müssten. Zudem habe sich die Bevölkerung mit klarer Mehrheit hinter das Projekt gestellt. Und zu guter Letzt hätte sich zum Jahresende hin auch strompolitisch alles zum Guten gewandelt. Sah es Anfang 2016 ganz danach aus, als würde den Genossenschaften durch neuerliche Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes weitere Steine in den Weg gelegt, haben sich die Rahmenbedingungen inzwischen geändert. So darf der Bau eines Windparks zwar - wie auch ursprünglich befürchtet - tatsächlich nur noch nach einer europaweiten Ausschreibung vergeben werden. "Aber der Bund hat sich dem Druck der Genossenschaften und der Kommunen insofern gebeugt, dass es jetzt Sonderregelungen für Energiegesellschaften gibt", so Käser, der selbst als Vorsitzender der Bürgerenergie Bayern mit am Verhandlungstisch saß und dort für diese Verbesserungen gekämpft hat. Die BEG könne genau davon profitieren. "Auf diese Weise ist es überhaupt noch möglich, kleinere Windparks zu bauen."

Wie der bei Förnbach erzeugte Strom vergütet wird, hängt auch nicht unbedingt vom Zeitpunkt der Fertigstellung ab. Denn die Vergütung ist nicht festgeschrieben oder sinkt Monat für Monat - so wie das früher bei PV-Anlagen üblich war. Sondern sie hängt vom Ausgang der vierteljährlichen Ausschreibungen ab, die von der Bundesnetzagentur vorgenommen werden. "Da gibt es natürlich auch eine Untergrenze, bei der sich ein Vorhaben nicht mehr rentiert", räumt Herschmann ein. Aber die BEG habe für die Anlagen im Förnbacher Forst - unter anderem durch viel ehrenamtliches Engagement und ausgesprochen günstige Planungskosten - derart gute Bedingungen ausgehandelt, "dass wir genug Puffer haben", so Herschmann weiter. Der wirtschaftliche Prozess, sagt Käser weiter, sei aber von der ganzen Debatte rund um die Windräder sowieso stets losgelöst gewesen. Den dieser Bereich regle sich ganz von alleine. "Wird es finanziell eng, wird der Windpark halt nicht gebaut." Das Pfaffenhofener Projekt sei davon weit entfernt. Und das, obwohl den Genossen eine Rendite in Höhe von drei Prozent garantiert wird. Also weit mehr, als beispielsweise ein externer Investor für ein Bankdarlehen an Zinsen berappen müsste.