Pfaffenhofen
Wegen zehn Bierflaschen verurteilt

17.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:47 Uhr

Pfaffenhofen (em) Zu vier Monaten Freiheitsstrafe wegen zehn gestohlener Flaschen Bier ist gestern am Pfaffenhofener Amtsgericht ein Ladendieb verurteilt worden.

Der Vollzug der Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.

In einem Supermarkt im nördlichen Landkreis spielte sich der Diebstahl ab: Brot, Milch und weitere Lebensmittel nahm der 50-jährige Florian M. (Name geändert) aus den Regalen. Und noch zehn Flaschen Bier. Er fühlte sich wohl unbeobachtet - und schwupps: schon waren die Bierflaschen in seinem Rucksack verstaut. Doch der Ladendetektiv hatte ihn im Blickfeld. An der Kasse legte der Angeklagte die übrigen Waren aufs Band und bezahlte sie - nur eben die Bierflaschen im Rucksack nicht. Der Detektiv stellte ihn und rief die Polizei. Die Personalien wurden aufgenommen, Anzeige erstattet.

Gestern stand der Arbeitslose nun im Amtsgericht Pfaffenhofen vor Richter Rüdiger Reng. "Ich habe einfach vergessen, an der Kasse zu zahlen," versuchte sich der Angeklagte herauszureden. Darauf ließ sich der Richter erst gar nicht ein. Der zweite Erklärungsversuch: "Ich wollte ja noch einmal rein, um Kaffee zu kaufen, dann hätte ich schon noch bezahlt." Doch es half alles nichts: Der siebenfach vorbestrafte Angeklagte konnte keine glaubhafte Erklärung für sein Verhalten liefern. Außerdem ist er einschlägig vorbestraft: Neben Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Verkehr und Körperverletzung stehen auch mehrere Eigentumsdelikte in seinem Vorstrafenregister.

Schließlich gestand Florian M. die Tat ohne Wenn und Aber. Die Staatsanwaltschaft beantragte sechs Monate Haft, doch der Richter ließ es dann bei vier Monate bewenden. Zu den üblichen Bewährungsauflagen, wie zum Beispiel die Meldepflicht bei Umzügen, kommen für ihn noch 30 Stunden gemeinnützige Arbeit. Und alles wegen 11, 90 Euro - "mit Pfand" wie der Richter betonte. Das Urteil ist rechtskräftig.