Pfaffenhofen
Totschläger als Erbstück

Unerlaubter Waffenbesitz - 21-Jähriger kommt glimpflich davon

22.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:55 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Johannes Eisele (dpa-Zentralbild)

Pfaffenhofen (PK) Glimpflich davongekommen ist ein 21-Jähriger, in dessen Wohnung die Polizei einen Totschläger sicherstellte und ihn außerdem mit vier Gramm Marihuana aufgriff.

Das Schöffengericht wies ihn an, zur Drogenberatung zu gehen und sich Drogenscreenings zu unterziehen. Der junge Mann ist vor Gericht kein Unbekannter.

Denn Stefan M., 21, (Name geändert), saß vor einem halben Jahr schon einmal auf der Anklagebank im Sitzungssaal 109 des Pfaffenhofener Amtsgerichts. Er gehörte zu den vier jungen Männern, die am 12. Oktober 2016 vergeblich versucht hatten, in Wolnzach den Zigaretten-Automaten am Hanslmühlweg zu knacken. Im Juni verurteilte ihn das Schöffengericht nach dem Jugendstrafrecht zu einer Woche Dauerarrest und stellte ihm einen Sozialpädagogen zur Seite. "Dein Leben ist aus der Bahn geraten, du brauchst ein deutliches Stoppzeichen", hatte ihm damals Amtsrichter Ulrich Klose in seiner Urteilsbegründung erklärt.

Jetzt legte Klose eine Stahlrute auf den Richtertisch. "Wo hast du dieses Teil her?" Der Besitz ist nach dem Waffengesetz verboten. "Das ist ein Erbstück meines Vaters", sagt Stefan M. Richter Klose wird jetzt sichtlich wütend. Mit einer Wurfbewegung der Hand fährt er den Teleskop-Schlagstock mit einer Metallkugel am oberen Ende aus. "Das ist ein Totschläger", herrscht er den Angeklagten an, "damit durchschlägt man die Schädeldecke."

Ob Stefan M. emotional an dieser Stahlrute hängt, weil sie einmal seinem Vater gehört hat, wurde nicht erörtert. Die Frage stellte sich auch nicht, weil die Waffe ohnehin eingezogen wurde. Tatsache aber ist, dass der 21-Jährige keinen ganz einfachen Lebensweg hinter sich hat. Der Vater starb, als er 14 Jahre alt war, die Mutter ging eine neue Beziehung ein und zog in die Vereinigten Staaten von Amerika. Vier Jahre hielt Stefan es dort aus. Als er 18 Jahre alt war, flog er allein von den USA zurück nach Deutschland, fand auch einen Ausbildungsplatz, aber dann rutschte sein Leben in die Sucht ab: Drogen und Alkohol. Er verlor seinen Arbeitsplatz und wurde ein Sozialfall.

Schwer zu verstehen, dass Stefan M. schon vier Wochen nach dem Urteil am 24. Juli mit Marihuana aufgegriffen wurde, das er von einem Asylbewerber für 80 Euro gekauft hatte, gegen den jetzt die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Dennoch stellt ihm eine Vertreterin der Jugendhilfe ein gutes Zeugnis aus: "Es läuft ganz gut", sagt sie als Gutachterin. Sie hat ihm eine Einzimmerwohnung besorgt, für 450 Euro Warmmiete. "Das ist meine letzte Chance", habe Stefan M. zu ihr gesagt, als er den Vertrag für einen Ausbildungsplatz in der Kfz-Branche in der Tasche hatte. Von dem Zeitpunkt an, sagt der Angeklagte, habe er aufgehört, Marihuana zu rauchen.

Das Schöffengericht will ihm seine Zukunft nicht verbauen. Es glaubt ihm auch, dass er den Totschläger nicht irgendwo erworben, sondern tatsächlich geerbt hat. Es ordnet zwei Drogenscreenings und zwei Gespräche bei der Drogenberatung an. Und das will die Justiz auch kontrollieren. Stefan M. muss seine Handynummer hinterlassen. Wenn das nicht funktioniere, gibt ihm Richter Klose mit auf den Weg, droht Jugendarrest.