Mittwoch, 30.05.2012 |

 

08.02.2012 18:16 Uhr | 97x gelesen
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Sohn muss der Mutter Schmerzensgeld zahlen


Pfaffenhofen (em) Familienstreitigkeiten verlaufen meist harmlos. Doch der 26-jährige Philipp R. (Name geändert) beließ es nicht bei verbalen Auseinandersetzungen: Er schlug seine Mutter, zog sie an den Haaren und bedrohte sie. Die Quittung erhielt er jetzt vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht: Er muss 500 Euro an die Staatskasse zahlen und weitere 500 Euro Schmerzensgeld an die Mutter.


Mitte August des vergangenen Jahres kam es auf der Terrasse der Mutter im südlichen Landkreis zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf Philipp R. seine Mutter am Hals packte und sie gegen einen Tisch drückte. Die Schilderung des weiteren Tathergangs durch den Staatsanwalt erinnert an einen schlechten Kriminalroman: Nachdem die Mutter dem jungen Mann ankündigte, ihn bei der Polizei anzuzeigen, drohte er ihr laut Anklageschrift mit dem Tod.

Eine Woche später ging es dann weiter, diesmal im Wohnzimmer. Dort schlug der 26-Jährige laut Staatsanwaltschaft mit der Faust gegen den Kopf und gegen die linke Schulter der Frau. Mit brutaler Gewalt prügelte er auf seine Mutter ein, bis sie flüchten konnte. Der rabiate Sohn verließ anschließend die Wohnung. Die Frau erlitt Prellungen an der Schulter, eine Gehirnerschütterung, eine Platzwunde am Ohr und eine weitere über dem rechten Auge.

Angeklagt war Philipp R. jetzt wegen vorsätzlicher Körperverletzung in drei Fällen sowie Bedrohung und Nötigung. Über seinen Anwalt ließ der Angeklagte erklären, dass er sein Verhalten bedauere – er räumte damit den Hergang ein, so wie er in der Anklageschrift festgehalten war. Außerdem entschuldigte er sich bei seiner Mutter schriftlich. Vor Gericht würdigten sich die Betroffenen keines Blickes.

Um die Familienangehörigen bei ihrer Aussage im Zeugenstand in keine Gewissenskonflikte zu bringen und um eventuelle Falschaussagen zu vermeiden, schlug die Leiterin des Amtsgerichtes, Bettina Gschwilm, dem Staatsanwalt und dem Verteidiger vor, den Prozess gegen eine Geldbuße vorläufig einzustellen.

Die Zeugen brauchten daher nicht auszusagen. Philipp R. muss binnen drei Wochen 500 Euro an die Staatskasse als Strafe zahlen – und 500 Euro Schmerzensgeld an die Mutter. Endgültig eingestellt wird das Verfahren, wenn das Geld bezahlt wurde. Alle Parteien nahmen diesen Vorschlag an.

 


Von Manfred Eibisch

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