Pfaffenhofen
Schutzschild für die Bürger

Um den Bau von Windrädern steuern zu können, soll die Windkraftplanung am Freitag beschlossen werden

27.07.2015 | Stand 02.12.2020, 20:59 Uhr

Die riesigen Windkraftanlagen sind für manche die Zukunft der regenerativen Stromerzeugung - für andere hingegen eine reine Verschandelung der Holledauer Hügellandschaft. Mit der Landkreisplanung kann der Bau neuer Anlagen besser gesteuert werden - Foto: Straßer

Pfaffenhofen (PK) Vor drei Jahren haben sich alle 19 Landkreisgemeinden dazu entschlossen, eine gemeinsame Windkraftplanung zu erstellen. Am Freitag ist es endlich soweit: Der Planungsverband will das Werk vollenden – aber erst, wenn er über 300 Einwände von Bürgern abgearbeitet hat.

„Wir haben einen langen Weg hinter uns“, sagt Manfred Russer. Der Vorsitzende des Planungsverbands Windkraft, in dem Vertreter aller 19 Landkreiskommunen an einem Strang ziehen, sieht sich am Ende eines langen Schaffensprozesses. Über Jahre hinweg ist der Teilflächennutzungsplan eher geräuschlos vorangetrieben worden. Der ursprüngliche Antrieb, eine Verspargelung der Landschaft durch vereinzelt stehende Windräder zu vermeiden, indem sogenannte Konzentrationsflächen für Windparks ausgewiesen werden, ist den windradkritischen Bürgern anfangs sehr entgegen gekommen. Und die Investoren hatten nichts dagegen. Schließlich werden ihnen geeignete Standorte damit ebenfalls auf dem Silbertablett serviert.

Die 10-H-Regelung der bayerischen Staatsregierung, die im vergangenen Herbst überraschend in Kraft getreten ist, hat den Wind drehen lassen. Seither nehmen manche Windkraftgegner den Atlas nicht mehr als das wahr, was er eigentlich ist: nämlich eine Verhinderungsplanung und ein Steuerungsinstrument. Sondern sie befürchten vielmehr, dass auf diese Weise Baurecht für Windräder geschaffen werde. Was nicht stimmt. Denn die Windradplanung weist nur zwischen zwei bis drei Prozent der Landkreisfläche als Gebiete aus, in denen Windräder theoretisch errichtet werden können – aber nur, falls die jeweilige Gemeinde über einen Bebauungsplan aktiv Baurecht dafür schafft. „Und genau hier beginnt das Missverständnis“, sagt Bernhard Bartsch vom beauftragten Planungsbüro. Denn mit der 10-H-Regelung verbleiben im Landkreis doch tatsächlich noch „drei bis vier Flecken“ (vor allem im Scheyerer Forst und im Höger Forst), wo der Bau von Windräder privilegiert möglich wäre.

„Wir wollen ein Schutzschild für die Bürger“, sagt Manfred Russer. Und spielt damit auch auf die kleinen Siedlungen im Außenbereich, auf Einöden und Weiler an. Diese sind, und das verdrängen viele, von der 10-H-Regelung nämlich ausgenommen. „Um rechtliche Sicherheit zu schaffen, müssen wir die Planung vollenden“, fügt er an. Und darin sind sich die Mitglieder des Verbandes einig. „Es können sich schon noch Nuancen ändern. Aber im Grunde haben wir fest vor, den Plan am Freitag zu vollenden.“

Bereits am Vormittag treffen sich die Mitglieder. „Aber es wird lange dauern, bis wir die ganze Litanei durchhaben“, sagt Bartsch. Mindestens 300 private Einwände wollen abgearbeitet werden. Einer nach dem anderen. Viele offene Fragen – vor allem zum Lärmschutz und zum Infraschall – können pauschal beantwortet werden. „Aber vielen geht es ganz individuell darum, die Gegend um ihr Haus herum frei von Windrädern zu halten“, berichtet Bartsch. An der festgesetzten Abstandsfläche (950 Meter zu Baugebieten, 650 Meter zu Häusern im Außenbereich) lasse sich nichts mehr drehen. „Erstens ist dieser Unterschied laut Immissionsschutzgesetz vorgeschrieben. Zweitens können wir sonst die vorgeschrieben zwei bis drei Prozent der Landkreisfläche nicht erreichen“, fasst Bartsch zusammen. „Um Rechtssicherheit zu erlangen, müssen wir daran festhalten“, fügt Russer an.

Die meisten Einwände stammen übrigens von Bürgern aus dem mittleren Landkreis (Wolnzach, Rohrbach, Pörnbach). Aber auch aus dem Süden hat den Planungsverband viel Widerstand erreicht. „Jeder einzelne Einwand wird individuell behandelt. Jeder Bürger hat ein Recht, dass wir uns mit seinem Wunsch befassen“, sagt Russer. Was letztlich steche, der Wunsch des Einzelnen oder die Planungssicherheit für alle, darüber würden die Räte letztlich zu entscheiden haben, fügt Bartsch an.