Pfaffenhofen
Prozess um Tod bei der Entenjagd

Bootsunglück an Silvester: Amtsgericht Pfaffenhofen verhandelt ab Montag wegen fahrlässiger Tötung

27.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:56 Uhr

Das havarierte Boot an der Unglücksstelle im Hausweiher bei Einberg in der Nähe von Geisenfeld - Foto: Zurek

Pfaffenhofen (PK) War es ein tragisches Unglück oder hätten der Bootsführer und der Besitzer des Weihers den Tod von zwei Männern nach dem Bootsunglück bei Geisenfeld an Silvester verhindern können? Diese Frage muss ab Montag um 13.10 Uhr am Pfaffenhofener Amtsgericht Richter Jochen Metz klären.

Es war das tragische Ende eines Jagdausflugs am Silvesternachmittag. Ein mit fünf Teilnehmern einer Jagdgesellschaft besetztes Boot kenterte in einem Weiher bei Einberg. Ein 33-Jähriger ertrank, wenig später starb ein 70-Jähriger an den Folgen des Unglücks. Die Jäger hatten in einem kleinen Aluminiumboot zur Entenjagd auf eine Insel des Einberger Hausweihers übersetzen wollen. Doch der Kahn sank. Der 36-jährige Bootsführer und zwei Jägerinnen konnten trotz voller Montur schwimmend das Ufer erreichen. Der 33-jährige Geisenfelder hingegen ging unter und wurde erst zwei Tage später tot geborgen. Der fünfte Bootsinsasse aus der Gemeinde Schweitenkirchen, der beim Überlebenskampf im eiskalten Wasser das Bewusstsein verlor, konnte zunächst zwar aus dem Wasser gezogen und reanimiert werden. Er starb aber zwei Tage später im Krankenhaus.

Dass der Unfall ein juristisches Nachspiel haben würde, war schon kurz danach klar. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nahm Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen den Besitzer des Weihers und den Bootsführer auf. Laut Staatsanwaltschaft haben beide gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen. Nach einer Prüfung der Aktenlage hielt der zuständige Richter am Pfaffenhofener Amtsgericht die geforderte Geldstrafe von 120 Tagessätzen pro Beschuldigten für angemessen. Die Strafbefehle nahmen die beiden Männer aber nicht an. Sie wollen es auf ein Urteil ankommen lassen, der Ausgang ist dabei offen. Vom Freispruch bis zur Höchststrafe von fünf Jahren Gefängnis ist theoretisch alles drin.

Für eine Verurteilung sehen die Anwälte der Beschuldigten allerdings keine Grundlage. „Das Ganze ist ein tragisches Unglück, es muss nicht mit allen Mitteln ein Schuldiger gefunden werden“, sagt der Regensburger Rechtsanwalt Michael Haizmann, der den Bootsführer vertritt. Das sieht Walter Gräf, Rechtsbeistand des Weiherbesitzers, ähnlich. Es müsse die Frage geklärt werden, ob für das Unglück überhaupt jemand verantwortlich gemacht werden könne.

Vor allem in einem Punkt widersprechen die Anwälte der Anklageschrift. „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Weiher ein offenes Gewässer ist, auf das die Bayerische Schifffahrtsordnung anwendbar ist. Wir sind aber der Auffassung, dass es ein geschlossenes Gewässer ist“, erklärt Gräf. Darauf wäre die Schifffahrtsordnung nicht anwendbar. „Dann wäre meinem Mandanten überhaupt nichts vorzuwerfen.“ Ähnlich sieht das Haizmann: „Es wurde eine Verkehrssicherungspflicht konstruiert. Dabei ist strittig, ob die Schifffahrtsordnung auf Privatweiher überhaupt anwendbar ist.“ Somit gibt es für ihn keine Grundlage für einen Strafbefehl oder gar einen Prozess – egal wie der auch ausgehen mag. „Mir wäre eine Einstellung des Verfahrens recht.“