Pfaffenhofen
Prechter-Freispruch auf dem Prüfstand

Staatsanwalt legt Revision ein – Oberlandesgericht München soll in letzter Instanz entscheiden

02.01.2012 | Stand 03.12.2020, 1:59 Uhr
Der Freispruch für Hans Prechter (rechts) und Georg Hammerschmid (links, beide CSU) im Untreueprozess ist nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat gestern entschieden, beim Oberlandesgericht München Revision einzulegen. −Foto: Petri

Pfaffenhofen (PK) Der Freispruch für Hans Prechter und Georg Hammerschmid im Untreueprozess ist nicht rechtskräftig: Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat gestern entschieden, beim Oberlandesgericht München Revision einzulegen.

Nach ihrem Sieg in zweiter Instanz am Ingolstädter Landgericht konnten Pfaffenhofens ehemaliger Bürgermeister Prechter sowie Unternehmer und Stadtrat Hammerschmid (beide CSU) nur kurz aufatmen: „Wir legen Revision ein“, teilte Oberstaatsanwalt Wolfram Herrle gestern auf Anfrage mit. Der Fall wird nun das Oberlandesgericht München beschäftigen. „Es prüft nur das Urteil“, erklärt Herrle das weitere Prozedere – etwa ob verfahrensrechtliche Fehler vorliegen. Mit einer Entscheidung rechne er etwa in einem halben Jahr.

Die 3. Strafkammer des Landgerichts hatte vergangene Woche unter Richter Georg Sitkas Vorsitz entschieden, dass die Ungereimtheiten bei der Abrechnung des Feuerwehrhausbaus in Ehrenberg den Tatbestand der Untreue nicht erfüllen. Der Staatsanwalt sieht das anders: „Aus unserer Sicht ist es strafbar“, betont Herrle. Noch im Gerichtssaal hatte Staatsanwalt Ingo Desing vergangenen Freitag angekündigt, dass sein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen Richter Sitka Gegenstand einer Revision sein werde. Wird diese Revision nun abgelehnt, wird der Freispruch rechtskräftig – und die „Ehrenberger Feuerwehrhaus-Affäre“ wäre ein für alle Mal vom Tisch. Stellt das Oberlandesgericht allerdings juristische Fehler fest, wird das Urteil aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Dann würde in zweiter Instanz noch einmal von vorne verhandelt – und zwar vor einer anderen Strafkammer. Vorsitzender Richter wäre dann voraussichtlich Konrad Kliegl.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wartet nun aber erst einmal das schriftliche Urteil im Berufungsverfahren ab. „Dann haben wir vier Wochen Zeit, unsere Revision zu begründen“, erklärt Oberstaatsanwalt Herrle. Sind dann Revisionsgründe gefunden, geht die Akte an die Münchener Generalstaatsanwaltschaft, die die Revision vorab prüft und dann dem Oberlandesgericht vorlegt. Die Münchener Behörde würde im Falle einer Hauptverhandlung auch die Anklage vertreten.

Federführend betreut die Angelegenheit bis dahin noch der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh, der 2010 schon Ankläger in der ersten Instanz war: Damals hat Richter Rüdiger Reng am Pfaffenhofener Amtsgericht Prechter und Hammerschmid wegen Untreue beziehungsweise Beihilfe zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Beide Seiten hatten damals Berufung eingelegt – die Kommunalpolitiker, die ihre Unschuld beteuerten, die Staatsanwaltschaft, weil ihr das Strafmaß als zu niedrig erschien.