Pfaffenhofen
Ohne Ticket unterwegs

Asylbewerber vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht zu 450 Euro Strafe verurteilt

12.10.2017 | Stand 02.12.2020, 17:22 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Teures Schwarzfahren für jemanden, der eigentlich kein Geld hat: Weil er zweimal ohne Fahrschein in der S-Bahn aufgegriffen wurde, ist ein Asylbewerber, der wegen dieses Delikts schon bestraft wurde, jetzt zu einer Gesamtstrafe von 450 Euro verurteilt worden.

Jabba S., 32, (Name geändert) lebt seit 2011 in Deutschland. Zwei Jahre zuvor hatte er sich von Nigeria auf den beschwerlichen Weg nach Europa gemacht, auf der Flucht vor Stammesfehden, politischer Verfolgung und Terror. Nach dem Aufenthaltsrecht ist er "geduldet", ein Status, der immer wieder neu beantragt werden muss. Seine Duldung läuft im Dezember aus.

Jabba S. ist ein großer, kräftiger, muskulöser Mann. Aber im Gerichtssaal sitzt ein reumütiger, in sich zusammengesunkener Angeklagter. Er ist in seiner Heimat auf dem Land aufgewachsen, hat gerade mal die Grundschule besucht. Das war's. Keine Ausbildung, kein Beruf. Als Anstreicher habe er mal gejobbt, übersetzt sein Dolmetscher; denn Jabba S. spricht auch kein Englisch. Es tue ihm leid, sehr leid, sagt er, ohne Ticket unterwegs gewesen zu sein. Und die Strafe, insgesamt 120 Euro, habe er auch schon bezahlt. Wie er das geschafft hat, wird nicht weiter erörtert. Er lebt in einer Flüchtlingsunterkunft, bekommt Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz und hat derzeit einen Ein-Euro-Job, mit dem er sich im Monat 70 Euro dazuverdient.

Schon zweimal, 2014 und 2015, wurde Jabba S. wegen Schwarzfahrens verurteilt. Und deshalb ist Staatsanwalt Christian Fischer auch überzeugt: Ihm war klar, dass man für eine Zugfahrt ein Ticket braucht. "Wir sind nicht im Schlaraffenland, das muss er wissen." Man könnte, sagt er in seinem Plädoyer, auch über eine Freiheitsstrafe nachdenken, weil die bisherigen Urteile ja offenbar keine Wirkung gezeigt haben. Aber er belässt es bei der Forderung nach einer Geldstrafe: Insgesamt 90 Tagesätze zu je 10 Euro.

Ja, sagt Verteidigerin Annette Wunderlich, das hier ist kein Schlaraffenland. Aber ihr Mandant habe nur das unterste Bildungsniveau und Menschen wie er müssen es lernen, ihr Geld einzuteilen. Sie gibt ein Schreiben zu den Akten, in dem die Leiterin der Asylunterkunft schildert, dass es nicht damit getan sei, den Migranten zu erklären, dass Schwarzfahren bestraft wird.

Es ist vor allem ein Problem der Mentalität, so Wunderlich. Und die muss bei allen Integrationsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Dass Jabba S. nicht ungestraft davonkommen kann, ist der Anwältin klar. Deshalb bittet sie, dass die Strafe nicht zu hoch ausfällt. Amtsrichter Konrad Kliegl sieht das ähnlich. "Man muss die Kirche im Dorf lassen", erklärt in seiner Urteilsbegründung. Jabba S. sehe seine Schuld ein, er habe den Schaden wiedergutgemacht, die letzte einschlägige Straftat liege weit zurück. Sein Urteil: Für jedes Schwarzfahren 30 Tagessätze zu je 10 Euro, daraus bildet er eine Gesamtstrafe von 45 Tagessätzen. Jabba S. nimmt das Urteil an.