Pfaffenhofen
Wolf-Unfall: Strafbefehl erlassen

Schuldfrage mittlerweile klar - Autofahrerin alleinverantwortlich

13.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:30 Uhr
Das Motorrad von Martin Wolf lag nach dem Unfall im Straßengraben. −Foto: Freiwillige Feuerwehr Garching

Pfaffenhofen (PK) Am 2. April ist der Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf bei einem Motorradunfall an der Autobahnanschlussstelle München-Neuherberg schwer verunglückt - zumindest aus Sicht der Staatsanwaltschaft München ist der Unfallhergang und auch die Schuldfrage mittlerweile klar. Den CSU-Politiker trifft demnach keine Schuld, im Zuge der Ermittlungen wurde eine Autofahrerin aus dem Landkreis München als alleinverantwortliche Unfallverursacherin ausgemacht.

Wie Oberstaatsanwältin Anne Leiding gestern gegenüber unserer Zeitung erklärte, wurde gegen die 53-Jährige ein Strafbefehl verbunden mit einer Geldstrafe erlassen und mittlerweile auch zugestellt. Während der Ermittlungen habe sich der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung hinreichend erhärtet. Einem Gutachten zufolge geriet die Pkw-Fahrerin auf die Abfahrtsspur der Anschlussstelle und fuhr mit einer Geschwindigkeit von mindestens 109 Kilometern pro Stunde auf das Motorrad auf, so die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I in ihrer Stellungnahme.

Bei der Kollision sei der Landkreischef durch die Luft geschleudert worden, bevor er im angrenzenden Grünstreifen zum Liegen kam. Die 53-Jährige hat nach der Zustellung des Strafbefehls zwei Wochen Zeit, den Bescheid zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen. Entscheidet sich die Autofahrerin für Letzteres, landet der Fall vor Gericht.

Für ein Fehlverhalten des Landrats bei dem Unfall gibt es nach Angaben der Oberstaatsanwältin „bislang keine Anhaltspunkte“. Wolf befindet sich derzeit in einer Reha-Einrichtung und will noch im Herbst wieder seinen Dienst im Landratsamt antreten.