Pfaffenhofen
Keine "letzte Chance"

Gericht schickt 20-Jährigen nach Schlägerei während der Bewährungszeit 16 Monate ins Jugendgefängnis

25.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:25 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Sebastian Schanz

Pfaffenhofen (PK) Er wollte in einer Disco im östlichen Landkreis noch Tanzen gehen. Doch die Türsteher wiesen Mustafa M. (Name geändert) ab, da er stark alkoholisiert war. Dann nahm eine Kette von Aggressionshandlungen ihren Anfang – die jetzt vor Gericht ein Nachspiel hatte.

Mustafa M. stand vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Amtsrichter Ulrich Klose und wurde zu 16 Monate Jugendstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Im November des vergangenen Jahres ging der Angeklagte zusammen mit einem Bekannten auf die Eingangstür der Disco zu – deutlich schwankend. Doch drei Türsteher, alle von kräftiger Statur, stellten sich ihm in den Weg. Mustafa M. wollte unbedingt in die Diskothek und unter Alkoholeinfluss fielen einige beleidigende Ausdrücke, die den 20-Jährigen jedoch auch nicht weiter brachten: Er durfte nicht in die Disco. Diese Beleidigungen gab der Angeklagte unumwunden zu: „Ja, ich weiß, es war ein Fehler“, sagte er dazu. Doch was danach geschah, schilderten die Betroffenen unterschiedlich. Während der damals noch 19-jährige Mustafa M. wort- und gestenreich erzählte, dass „er mir eine gegeben hat“, schilderte der Türsteher das ganz anders: „Er hat sich entfernt, danach habe ich gesehen, dass in einer Gruppe, die etwa 50 Meter entfernt war, die Fäuste flogen.“ Der Angeklagte wollte dort von einem Unbeteiligten eine Zigarette, was dieser aber ablehnte. Die beiden Kontrahenten schaukelten sich hoch: Erst wurden wiederholte Beleidigungen geäußert, wohl auch wechselseitig, dann schlug Mustafa M. zu. Als der Türsteher hinzukam, bekam dieser die Faust ab, sie traf seinen Hinterkopf. Schließlich wollte die Freundin des Türstehers eingreifen, doch auch sie zählt zu den Opfern, sie wurde einfach umgestoßen.

Am zweiten Verhandlungstag konnte der Angeklagte keine Pluspunkte sammeln, schließlich ließ er Richter, zwei Schöffen, den Protokollanten, den Staatsanwalt, seine Verteidigerin, einen Vertreter des Jugendamtes und seinen Bewährungshelfer zwei Stunden warten. Er entschuldigte die Verspätung mit seiner Fahrt vom Ruhrgebiet bis nach Pfaffenhofen mit einigen Baustellen auf der Autobahn. Mustafa M. rief zwar vom Auto aus immer wieder an und informierte das Gericht über die Verzögerung. Doch Amtsrichter Klose hatte kein Verständnis: „Bei solch einer langen Strecke müssen Staus eingeplant werden, da kann man nicht kurz auf knapp wegfahren.“

Der Angeklagte handelte bei der Discoschlägerei in offener Bewährung. Diese Bewährungsstrafe fing er sich ebenfalls wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung im Jahre 2010 ein. Seinerzeit erhielt er neun Monate Jugendhaft, eben mit Bewährung. Doch diese Chance nutzte er nicht, sondern beging genau die gleichen Straftaten wieder. Und auch die damalige Strafe war nicht seine erste, vielmehr musste er davor sogar schon in Dauerarrest. Er wusste also, wie es in einer Gefängniszelle zugeht. Entsprechend bat er auch darum nicht wieder ins Gefängnis zu müssen: „Ich bin kein Krimineller“, beteuerte er mehrmals, und bat „um eine letzte Chance.“ Als er dann davon sprach, dass er nun arbeiten wolle, hielt ihm der Amtsrichter vor: „Bereits am ersten Verhandlungstag hieß es, dass am nächsten Tag, nach mehrmonatiger Arbeitslosigkeit, eine Aushilfsstelle begonnen werden soll. Und zum 1. September dann eine Lehrstelle als Gärtner.“ Diese Aushilfsstelle hatte der Angeklagte allerdings bereits nach zwei Tagen wieder aufgegeben, zog dann aus dem Landkreis ins Ruhrgebiet und will nun eine Stelle als Lagerarbeiter antreten. Doch eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers konnte er nicht vorweisen, entsprechend misstrauisch zeigte sich der Richter.

Schließlich sprach das Schöffengericht das Urteil: Wegen Beleidigung in Tatmehrheit mit dreifacher Körperverletzung muss Mustafa M. unter Einbeziehung der Strafe, bei der er während der Bewährungszeit wieder straffällig wurde, für 16 Monate ins Jugendgefängnis.