Pfaffenhofen
Generalstaatsanwalt zieht Schlussstrich

Fall Feuerwehrhaus: Revision vom Tisch – Freisprüche für Prechter und Hammerschmid rechtskräftig

17.10.2012 | Stand 03.12.2020, 0:57 Uhr

Freuen sich über einen rechtskräftigen Freispruch: Ex-Bürgermeister Hans Prechter (rechts) und Stadtrat Georg Hammerschmid (links) haben den Untreueprozess in Sachen Feuerwehrhaus Ehrenberg endgültig überstanden. Unser Foto zeigt die CSU-Politiker mit Hammerschmid-Anwalt Jesko Trahms bei der Verhandlung vor dem Ingolstädter Landgericht, gegen dessen Urteil die dortige Staatsanwaltschaft Revision vor dem Oberlandesgericht München eingelegt hatte. Dieser Antrag wurde nun von der Generalstaatsanwaltschaft zurückgezogen. PK-Arch - foto: Petri

Pfaffenhofen (PK) Katzenjammer bei der Ingolstädter Staatsanwaltschaft, Aufatmen bei Ex-Bürgermeister Hans Prechter und seinem Stadtratskollegen Georg Hammerschmid: Der Freispruch für die beiden CSU-Politiker im Untreueprozess um das Ehrenberger Feuerwehrhaus ist endgültig rechtskräftig.

Dass die scheinbar unendliche Geschichte um angebliche Unregelmäßigkeiten beim Bau des Feuerwehrhauses in dem kleinen Pfaffenhofener Ortsteil nun doch zu Ende ist, kam nicht nur für die Öffentlichkeit unerwartet schnell. Auch die Ingolstädter Staatsanwaltschaft, deren Antrag auf Revision gegen die Freisprüche von Prechter und Hammerschmid vor dem Ingolstädter Landgericht erst Mitte August beim Münchener Oberlandesgericht (OLG) eingegangen war, hat dem Vernehmen nach auf die Nachricht einigermaßen überrascht und auch etwas verschnupft reagiert.

Seit 2007 versuchte die Staatsanwaltschaft dem früheren Pfaffenhofener Bürgermeister Hans Prechter und dem Ehrenberger Transportunternehmer Georg Hammerschmid nachzuweisen, dass es bei Abrechnungen des Unternehmers für Leistungen beim Bau des Feuerwehrhauses zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. 2008 beantragte die Ingolstädter Ermittlungsbehörde Strafbefehle wegen Untreue gegen die beiden CSU-Politiker, deren Erlass sich allerdings bis April 2009 hinzog. Die darin vorgesehenen Bewährungsstrafen wollten weder Prechter noch Hammerschmid akzeptieren. Im Juni 2010 kam es deshalb zu einer Verhandlung vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht – und für die beiden Angeklagten knüppeldick: Hans Prechter, der während seiner Amtszeit die Begleichung der Hammerschmid-Forderungen angeordnet hatte, wurde wegen Untreue zu neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, der Fuhrunternehmer kassierte wegen Beihilfe sieben Monate. Beide Strafen wurden auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
 

Die beiden CSU-Stadträte beteuerten ihre Unschuld und pochten auf einen Freispruch, dem Staatsanwalt waren die Strafen viel zu niedrig – beide Seiten legten Berufung vor dem Ingolstädter Landgericht ein. Und dort hatten die beiden Angeklagten diesmal die besseren Karten – und durften sich am Ende über einen Freispruch „erster Klasse“ freuen.

Die Staatsanwaltschaft gab nicht auf und reichte vor dem Oberlandesgericht München einen Revisionsantrag ein. Dass das OLG allerdings nicht einmal eine Entscheidung treffen musste, sondern das endgültige Aus für die jahrelange Ermittlungsarbeit nun ausgerechnet von den Kollegen der Generalstaatsanwaltschaft in München kam, hat in Ingolstadt für kräftiges Zähneknirschen gesorgt. Die Generalstaatsanwaltschaft, die eine Revision vorab prüft, hat den Antrag aus der Donaustadt zurückgezogen, weil, so Alfons Obermeier, Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München, Signale seitens des OLG gekommen seien, „dass eine Revision wenig Aussicht auf Erfolg hat“. Hans Prechter und Georg Hammerschmid dürfen sich damit über einen rechtskräftigen Freispruch freuen, Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter, Chef der Staatsanwaltschaft in Ingolstadt ist weniger begeistert: Seine Behörde sei in der Feuerwehrhaus-Affäre bis vor das Oberlandesgericht gezogen, „und wenn die dort das anders sehen, müssen wir damit leben und uns dieser Entscheidung fügen.“ Dem Ex-Bürgermeister und dem Ehrenberger Transportunternehmer ist dagegen die Erleichterung anzumerken, beide hoben vor allem die enorme Belastung für ihre Familien hervor. „Es tut weh, wenn man in eine solche Sache hinein gezogen wird, obwohl man es nur gut gemeint und der Stadt und dem Ortsteil viel Geld gespart hat“, betonte Georg Hammerschmid – „da verliert man schon den Glauben an das Gute.“

Hans Prechter möchte nun erst mal „Abstand gewinnen“, schließlich habe er sich über all die Jahre hinweg als „Opfer“ gefühlt. „Weil die Staatsanwaltschaft mit viel Eifer versucht hat, mir ein Bein zu stellen“, obwohl beispielsweise das Landgericht Ingolstadt in seiner Urteilsbegründung festgestellt habe, dass der Stadt kein Schaden, sondern vielmehr ein Vorteil entstanden sei. Der Ex-Bürgermeister: „Es dauert einige Zeit, bis man in Deutschland Gerechtigkeit erfährt – aber es gibt sie doch.“