Pfaffenhofen
Führerschein noch im Gerichtssaal kassiert

Mit dem Auto Bein überrollt: Strafmaß gegen Unfallfahrer deutlich erhöht

13.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:42 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Paukenschlag im Prozess gegen den Rentner, der angeklagt war, in Scheyern einen 76-Jährigen beim Rasenmähen angefahren und sein Bein überrollt zu haben. Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl erhöhte die Geldstrafe und nahm dem Unfallfahrer im Gerichtssaal den Führerschein ab.

Wie berichtet, hatte der 70-jährige Ulrich M. (Namen von der Redaktion geändert) Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts eingelegt, das ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht zu einer Gesamtgeldbuße von 1800 Euro verurteilte und ihm den Führerschein für drei Monate entzog. Ulrich M. behauptetet auch am dritten Verhandlungstag, den Unfall weder verursacht noch bemerkt zu haben: Am 7. Juli vor eineinhalb Jahren war er mit seinem Wagen in Scheyern auf dem Weg zu einer Praxis, als er nach einer Kurve rechts auf einem Grundstück den 76-Jährigen bemerkte, der ziemlich nah zur Fahrbahn den Rasen mähte. In gebührendem Abstand - in der Mitte der Straße - sei er an ihm vorbeigefahren, habe allerdings gespürt, so gab er der Polizei zu Protokoll, dass er "wie über einen kleinen Stein" gefahren sei. Dieser "kleine Stein" war das linke Sprunggelenk von Walter P., das vom rechten Hinterrad der schweren Limousine überrollt und zertrümmert wurde. Davon will Ulrich M. nichts bemerkt haben. Auch Spuren an seinem Fahrzeug und am Unfallort konnten nicht festgestellt werden.

Ein Gutachter, der als Zeuge geladen war, hatte sich den Unfallort angeschaut und versucht, den Tathergang zu rekonstruieren. Tatsächlich hätte der 76-Jährige das Auto, das von hinten kam, nicht hören können, weil der Rasenmäher jedes Geräusch übertönte. Und umgekehrt: Auch der Autofahrer habe nur das Rasenmäher-Geratter wahrnehmen können. Und selbst wenn er in die Rückspiegel geschaut hätte, dann wäre Walter P. nicht im Blickfeld gewesen, weil er nämlich durch den Aufprall auf den Boden geworfen worden war. Was strafrechtlich bedeutet: Wenn der Rentner keinen Unfall bemerkt, dann kann er auch keine Unfallflucht begangen haben. Ziemlich sicher aber muss Ulrich M. "hart an ihm vorbeigefahren sein". Einen verhängnisvollen "Fehltritt" des Rentners in Richtung Fahrbahn und damit zum vorbeifahrenden Auto, wie es die Verteidigung für möglich hält, schließt der Sachverständige aus.

Die Staatsanwältin folgt in ihrem Plädoyer dieser Einschätzung. Das Gutachten habe die Anklage "zum Teil bestätigt", der Vorwurf der Unfallflucht aber konnte nicht nachgewiesen werden. Allerdings hält sie dem Angeklagten Leichtsinnigkeit vor: Er hätte den Seitenabstand zu seinem Unfallopfer nicht eingehalten. Sie fordert auch wegen der Schwere der Verletzungen eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 40 Euro, also 1800 Euro. Außerdem den Führerscheinentzug für vier statt drei Monate.

Dieses Strafmaß ist dem Anwalt von Walter P., der das Unfallopfer als Nebenkläger vertritt, deutlich zu niedrig: "Mit einer Geldstrafe kommen wir nicht hin!" Nachdem Ulrich P. geglaubt habe, über einen Stein gefahren zu sein, hätte er sich mit Blick in die Rückspiegel Gedanken machen müssen: Wo ist denn der Mann mit dem Rasenmäher geblieben? Übel aufgestoßen ist dem Anwalt auch das Verhalten von Ulrich P. Die Ehefrau des Unfallopfers war der Limousine nachgefahren, entdeckte sie dann vor einer Praxis und rief den Fahrer heraus: "Sie haben gerade meinen Mann überfahren!" "Was hab' ich", habe der Rentner geantwortet und gesagt, er würde, bevor er zum Unfallort kommt, erst noch die Behandlung zu Ende bringen wollen.

Walter P. erklärt, er habe erwartet, dass der Autofahrer mit ihm Kontakt aufnimmt. "Aber er hat sich nicht einmal gemeldet." Sein linker Fuß ist versteift worden, richtig gehen können wird er nicht mehr. "Das tut mir sehr Leid für meine Frau, die ich jetzt bei Besorgungen nicht mehr begleiten kann."

Der Verteidiger bekräftigt, sein Mandant sei sich keiner Schuld bewusst gewesen, als ihm die Frau des Opfers Vorhaltungen machte. Dem schließt sich der Angeklagte, der das letzte Wort hat, an: Er habe bei sich nichts gefunden, was auf eine Schuld hinweist.

Das sieht Amtsgerichtsdirektor Kliegl völlig anders. Ulrich M. habe den nötigen Seitenabstand nicht eingehalten und wusste, dass er dem Unfallopfer zu nahe gekommen war. Er habe zugegeben, ein "kleines Geräusch" gehört zu haben und sei dennoch weitergefahren, weil er in Eile war. Und für den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung reiche schon nur ein halber Meter Seitenabstand aus. Der Angeklagte habe keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen gemacht, aber das Gericht geht davon aus, dass er, obwohl er Rentner ist, gut situiert sei. Kliegl belässt es bei einer Gesamtstrafe von 45 Tagessätzen, die er aber von 30 auf 45 Euro anhebt. Nicht so leicht verschmerzen wird der Angeklagte aber den Führerscheinentzug, der im Strafbefehl auf drei Monate befristet war. Wer in diesem Fall Fahrerflucht begehe, urteilt der Richter, erweise sich in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Er ordnet mit sofortiger Wirkung ein siebenmonatiges Fahrverbot an und nimmt auch gleich den Führerschein in Gewahrsam. Nach Ablauf dieser Zeit muss der 70-Jährige ihn bei den Behörden neu beantragen. Und das ist in diesem Fall kein Selbstläufer.