Pfaffenhofen
Freispruch nach Autobrand

32-Jähriger soll Wagen der Ex-Freundin angezündet haben – Keine Verurteilung wegen Mangel an Beweisen

17.10.2013 | Stand 02.12.2020, 23:32 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Sebastian Schanz

Pfaffenhofen (PK) Die Staatsanwaltschaft hat eine Beziehungstat vermutet, aber dennoch kam es zum Freispruch: Ein Fahrzeugbrand im nördlichen Landkreis bleibt auch nach der Hauptverhandlung am Pfaffenhofener Amtsgericht ungeklärt.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Jochen Metz folgte dem juristischen Grundsatz „In dubio pro reo“ – „Im Zweifel für den Angeklagten“. Beschuldigt wurde der 32-jährige Pietro A. (Name geändert) aus der italienischen Nordostregion Friaul. Er musste sich wegen Brandstiftung verantworten. Laut Anklage soll er das Auto seiner Exfreundin angezündet haben. Doch in der Hauptverhandlung konnte das nicht bewiesen werden. Daher wurde er freigesprochen.

Gleich in seiner ersten Verhandlung musste der neue Amtsrichter Jochen Metz einen diffizilen Prozess leiten. Der Angeklagte stritt die ihm zur Last gelegten Tat rundweg ab. Augenzeugen oder Spuren gab es nicht. Nur zwei ausgebrannte Fahrzeuge sind zurückgeblieben.

Es begann alles damit, dass sich ein Pärchen nach zwei Jahren Beziehung trennte. In allem Einvernehmen wollten sie getrennte Wege gehen, er zog in eine andere Stadt. Es ging sogar soweit, dass die Frau ihren Ex noch zum Bahnhof brachte, als er sie verließ. Einige Sachen ließ er zurück. Neben Kleidung auch einige Einrichtungsgegenstände, unter anderem eine Kaffeemaschine und einen Videorekorder.

Nach mehr als einem Jahr entsorgte die Frau die Sachen bei einem Umzug, wohl in der Annahme, er hätte kein Interesse mehr daran. Doch im Sommer vor drei Jahren besann sich der Angeklagte anders und wollte seine zurückgelassenen Gegenstände wieder zurückholen. Zwischenzeitlich wohnte er wieder in seiner Heimat und hatte eine neue Beziehung. Die neue Frau wollte ihn bei der Rückholaktion unterstützen.

Spät am Abend ging Pietro A. laut Anklageschrift dann zur Wohnung seiner Ex-Freundin. Trotz langem Klingeln habe sie die Tür aber nicht geöffnet. Da sie auch auf Handyanrufe nicht reagierte, zog sich der Angeklagte in seine Pension zurück.

In den frühen Morgenstunden ging das Auto der Ex-Freundin in Flammen auf. Auch das danebenstehende Fahrzeug brannte aus. Etwa zur gleichen Zeit machte sich der Angeklagte mit seiner Begleitung auf den Heimweg.

Sieben Zeugen sagten bei der Verhandlung in Pfaffenhofen aus – doch keiner konnte Wesentliches zur Aufklärung beitragen. Entweder konnten sie sich nicht mehr an Einzelheiten erinnern oder sie machten Aussagen, die bei anderen Zeugen völlig gegensätzlich klangen, oder die bei der polizeilichen Vernehmung wenige Tage nach dem Tattag ganz anders protokolliert wurden.

So sagte ein Zeuge aus, er habe den Angeklagten um Punkt drei Uhr vor seinem Küchenfenster gesehen: „Neben dem Küchenfenster hängt eine Uhr, da hab ich die Zeit abgelesen.“ Im Polizeiprotokoll steht jedoch als Zeitangabe etwa ein Uhr. Im Gerichtssaal sagte der Zeuge zudem, er sei gegen 23 Uhr vor das Haus getreten, weil er durch das Klingeln und durch den begleitenden Lärm neugierig geworden war. Im Protokoll schilderte er dagegen, er wollte die Mülltonnen vorfahren, deshalb sei er ins Freie gegangen.

Viel Hoffnung hatte Verteidiger Stefan Heinl auf die damalige Begleitung des Angeklagten gesetzt, die er zur Entlastung benannt hatte und die bei der Erstauflage des Brandstiftungsprozesses im vergangenen Dezember nicht zur Verfügung stand. Vor Beginn ihrer Aussage warnte Oberstaatsanwalt Günter Mayerhöfer sie eindringlich vor einer Falschaussage: „Ich werde nicht zögern, Sie strafrechtlich zu belangen, wenn sich Ihre Aussage als falsch herausstellt.“ Die Verteidigung warf ihm daraufhin „eine Einschüchterung von Zeugen“ vor. Ihre anschließende Aussage blieb sehr ungenau. Meist antwortete sie, dass sie sich nicht mehr erinnern könne.

Bei den Plädoyers betonte der Staatsanwalt, dass der Angeklagte ein Motiv gehabt hätte. Das stritt auch der Verteidiger nicht ab, betonte aber, dass die angebliche Tat durch nichts bewiesen werden konnte. Wie wacklig die Anklage war, stellte sich gleich zu Beginn heraus, denn das Gericht konferierte mit Anklage und Verteidigung hinter verschlossenen Türen und bot dem Angeklagten ein mildes Urteil an: „Zwischen 12 und 15 Monaten auf Bewährung, wenn Sie die Tat einräumen.“ Doch Pietro A. lehnte ab. So urteilte das Schöffengericht: „Wir sind keineswegs überzeugt, dass Sie das nicht getan haben, was in der Anklageschrift steht – wir sind aber auch nicht überzeugt, dass Sie der Täter sind, deshalb Freispruch.“