Pfaffenhofen
Folgen einer Faschingsfeier

52-Jähriger wegen Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt

27.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:52 Uhr

Pfaffenhofen (em) „Er hatte eine rote Daunenjacke an und Stiftlhaare. So wie der da.“ Der Zeuge im Amtsgericht Pfaffenhofen deutete auf die Anklagebank. Josef F. (Name geändert) schüttelte den Kopf. „Es gibt noch andere, die rote Jacken haben.“ Doch Amtsrichter Rüdiger Reng war am Ende der Verhandlung überzeugt, den Täter vor sich zu haben: Sechs Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, lautete sein Urteil.

Es begann alles am vergangenen Faschingsdienstag in einer Gastwirtschaft im mittleren Landkreis. Zum Faschingsausklang hatte der 52-jährige Schlosser dort noch einmal „ordentlich einen drauf gemacht“: „Ein paar Jägermeister, etliche Biere, hab auch mit den Mädels gefeiert.“ Zwischendurch setzte er sich eine Viertelstunde aufs Klo und schlief dort, danach ging es weiter. „So richtig kann ich mich nicht mehr erinnern, was damals so gelaufen ist.“ Kaum war dieser Satz vor Gericht gesagt, relativierte er ihn gleich wieder: „Ich war es aber nicht, da bin ich mir sicher.“ Außerdem habe er den Arm im Streckverband gehabt.

Unter den Gästen war in der Kneipe nicht nur Josef F., sondern auch der spätere Geschädigte. Das Opfer lehnte an der Bar, bis er vom späteren Schläger hinausgeschubst wurde. „Er schubste so mit der flachen Hand und schob mich in Richtung Ausgang.“ Dann sei er ins Stolpern geraten und über ein, zwei Stufen rückwärts gefallen. Das Opfer spürte Schläge und kauerte sich am Boden zusammen. Laut Anklageschrift setzte es auch Fußtritte. „Ich habe mich zusammengekrümmt, um mich zu schützen. Ob es Schläge mit der Faust oder den Füßen war, kann ich nicht hundertprozentig sagen.“ Das Ergebnis waren ausgeschlagene Zähne, ein Schleudertrauma, Prellungen und Platzwunden.

Auch andere Zeugen hatten den Mann mit der roten Jacke gesehen. „Den habe ich auch fotografiert“, sagte ein Taxifahrer. Einer seiner Kollegen habe diesen Mann nach Hause gefahren, und als sie an einem abgestellten Auto vorbeikamen, sagte der Fahrgast, dass dort sein Fahrzeug abgestellt war: ein Volvo mit Pfaffenhofener Kennzeichen, zugelassen auf den Angeklagten. Doch Josef F. blieb bei seiner Aussage: „Ich war es nicht, ich war gar nicht da.“ Insgesamt acht Vorstrafen hatte der Angeklagte in die Verhandlung mitgebracht: Nötigung, Bedrohung, fahrlässige, vorsätzliche und auch gefährliche Körperverletzung. Richter Reng urteilte eindeutig: Vorsätzliche Körperverletzung, sechs Monate Haft, dazu 1300 Euro Geldbuße.