Pfaffenhofen
Ersatzwohnraum – ohne Wenn und Aber

Im Fall der gekündigten Mieter in der Mau-Mau-Siedlung verspricht die Stadt eine Lösung

30.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:29 Uhr

Schluss mit Heimat: Die Bewohner der Häuschen in der Mau-Mau-Siedlung müssen ausziehen – mit ihren Gartenzwergen. - Foto: Straßer

Pfaffenhofen (str) Die Erweiterung des Obdachlosenheims in der Ingolstädter Straße schlägt weiter Wellen. Wie berichtet, hat die Stadtverwaltung die Bewohner der Häuschen in der sogenannten Mau-Mau-Siedlung gekündigt – wie eine Betroffene versichert, ohne den Bewohnern akzeptable Alternativen anzubieten.

Dem widerspricht die Stadtverwaltung in einem dreiseitigen Schreiben vehement.

Selbstverständlich habe die Stadt den zwei Mietparteien von vornherein Ersatzwohnraum für spätestens Frühjahr 2016 zugesagt, falls eigene Bestrebungen der Mieter erfolglos bleiben sollten. Dies sei im Fall der in unserer Zeitung erwähnten Mieterin in einem ausführlichen persönlichen Gespräch in der Stadtverwaltung am 3. September geschehen. „Darüber hinaus hat im Auftrag der Stadt in der Folgewoche ein Mitarbeiter der Caritas in persönlicher Betreuung vor Ort den Mietern Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen wie Wohngeld und sonstige umfassende Hilfestellung angetragen. Als schriftliche Rückmeldung des Caritas-Mitarbeiters an die Stadtverwaltung vom 10. September wurde festgehalten, dass die drei Betroffenen einverstanden seien, künftig eine gemeinsame Wohnung zu beziehen“, steht in dem Schreiben. „Dem entsprechend wird die Stadt den Betroffenen bis zum Frühjahr 2016 ohne Wenn oder Aber angemessenen Ersatzwohnraum zur Verfügung stellen.“

Die betroffene Mieterin Rosa Thoma allerdings hat nach eigenen Angaben bis Montagnachmittag noch nichts von der Stadt gehört. „Es rührt sich keiner“, sagt sie. Auf die nochmalige Nachfrage, was ihr von der Stadt als Alternative für ihre Unterkunft angeboten worden sei, antwortet die 80-Jährige: „Gar nichts.“

Mit einer Presseerklärung zu Wort gemeldet haben sich der Pfaffenhofener Mieterverein und der Verein Hartz-IV-Betroffene-Bayern. Es klinge zynisch, wenn vom Stadtjuristen berichtet werde: „Bisher haben uns keine schriftlichen Widersprüche zu diesen Kündigungen erreicht“. In dem Kündigungsschreiben sei vermutlich nicht einmal darauf hingewiesen, dass überhaupt Widerspruch möglich ist – in anderen Rechtsbereichen sei ein solcher Hinweis vorgeschrieben – und ein amtlicher Bescheid ohne diesen Hinweis gar nicht erst wirksam. Um Mieter über Rechtsfragen aufzuklären, bieten die Vereine eine Sprechstunde an, die nächste am Freitag von 9 bis 13 Uhr im Caritas-Gebäude am Amberger Weg 3.