Pfaffenhofen
"Enorme Rückfallgeschwindigkeit"

Viel zu schnell, und wieder mal mit Alkohol unterwegs: sechs Monate Haft mit Bewährung für Mofa-Fahrer

18.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:51 Uhr

Pfaffenhofen (em) Anfang Oktober will Florian S. aus dem Landkreis einen Bekannten besuchen. Der wohnt etwa acht Kilometer entfernt – für den 45-Jährigen zu weit, um zu Fuß zu gehen. Er nimmt sich sein Mofa, setzt sich drauf und gibt ordentlich Gas.

Diese Erfahrung musste auch Florian S. machen. Vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen musste er sich beim Richter Jochen Metz für den Vorwurf, er sei fahrlässig ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen, verantworten. „Da hat sich wohl ein Kabel an der Geschwindigkeitsdrosselung gelöst, ich wollte nicht so schnell sein.“ Dem Polizisten, dem der Mofafahrer bei einer Routinestreifenfahrt auffiel, sagte er treuherzig: „Maximal war ich mit 35 Sachen unterwegs.“ Doch das glaubte die Polizei nicht. Denn in der Zeit zwischen zwei Begegnungen von Mofa und Funkstreife hatte er eine derart weite Strecke zurückgelegt, die er bei der vorgeschriebenen Geschwindigkeit nie hätte fahren können. Das Mofa wurde mitgenommen, auf einem Rollenmessstand kam ans Licht, dass mit dem Mofa eine Geschwindigkeit von deutlich mehr als 25 Kilometer pro Stunde möglich sind. Noch dazu hatte Florian S. eine deutliche Alkoholfahne: 1,51 Promille. „Ja, ich trinke schon mal zwei Flaschen Weizen.“ Doch der Richter nahm ihm das nicht so recht ab: „Um auf diesen Promillewert zu kommen, musste das aber an diesem Tag deutlich mehr sein.“ Der Polizist meinte jedoch, es sei ihm nichts Auffälliges anzumerken gewesen. Daraus schloss das Gericht, dass Florian S. an Alkohol gewöhnt ist.

Kurz vor dem Urteilsspruch kam dann noch eine Überraschung: Wegen genau des gleichen Delikts war der Angeklagte Anfang 2014 schon einmal verurteilt worden. Damals gab es eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro. „Das ist schon eine enorme Rückfallgeschwindigkeit“, sagte der Richter und verdonnerte Florian S. diesmal zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug, deren Vollzug auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Das erste Mal war es noch ein Warnschuss, diesmal müssen wir schon etwas härtere Maßnahmen greifen.“ Damit das Ganze auch was bringt. Denn die Bewährungsauflagen haben es in sich: tausend Euro Geldbuße, fünf Beratungsgespräche bei Prop und die üblichen Meldeauflagen. Außerdem erhielt er eine Sperrfrist von 18 Monaten für die Erteilung eines neuen Führerscheins. Noch im Gerichtssaal nahm er das Urteil an. Da auch die Staatsanwaltschaft zustimmte, ist das Urteil rechtskräftig.