Pfaffenhofen
Das Gramm Kokain zu rund 100 Euro

29-Jähriger beim Drogenkauf erwischt und zu Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt

26.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:43 Uhr

Pfaffenhofen (em) Einem Angeklagten seine Schuld juristisch einwandfrei nachzuweisen, ist manchmal mühsam und langwierig, häufig auch nicht ganz einfach. Am schnellsten ist es bei einem Strafprozess, wenn der Angeklagte gesteht.

Das dachte wohl auch der Rechtsanwalt, der als Verteidiger in einem Schöffengerichtsverfahren den 29-jährigen Abdul P. (Name geändert) vertrat. Er telefonierte im Vorfeld mit dem zuständigen Richter Jochen Metz und bot an, dass sein Mandant ein umfassendes Geständnis ablegen würde – im Gegenzug sollte dann das Gericht die zu erwartende Strafe zur Bewährung aussetzen. Doch der Richter lehnte eine solche Verständigung ab, er wollte die Hauptverhandlung abwarten. Schließlich ging es bei dem Prozess, die dem Angeklagten ins Haus stand, um den Erwerb und den Besitz von Kokain.

Der Prozess begann wie erwartet: Auf Antrag der Verteidigung zogen sich Richter, Schöffen, Staatsanwalt und die Verteidigung zu einem Rechtsgespräch zurück. Sie berieten das weitere Vorgehen, falls der Angeklagte sich geständig zeigte.

Abdul P. aus dem nördlichen Landkreis hatte schon bei der Vernehmung durch die Polizei mehr gestanden als ihm vorgeworfen wurde. Zu den drei bekannten Käufen von Kokain plauderte er noch sechs weitere Fälle aus. Vor dem Schöffengericht wiederholte er diese Aussage. „Ja, ich habe zwischen fünf und 20 Gramm gekauft, zu einem Grammpreis zwischen 80 und 100 Euro.“ Die Übergabe fand an seinem Wohnort statt, wie es in Krimis manchmal abläuft: Ein dunkles Auto fährt vor, die Scheibe wird hinuntergelassen, Geld wird hineingereicht, das Tütchen mit dem Rauschgift erscheint in der Hand des Insassen und wechselt den Besitzer – und schon war das Fahrzeug wieder weg.

Die Polizei hatte Abdul P. auf ihren Abhörgeräten und konnte seine Telefonate belauschen. Dabei wurde schon zwischen Verkäufer und Käufer mit Deckwörtern verhandelt: Statt von 20 Gramm Kokain wurde da von 20 Arbeitsstunden gesprochen. Der Polizeibeamte, der seinerzeit die Ermittlungen führte, wurde vor Gericht als Zeuge gehört: „Wir wussten trotzdem immer genau, wovon die Rede war.“ Weder bei der Wohnungsdurchsuchung noch bei den Abhöraktionen konnten allerdings Beweise für einen Weiterverkauf durch Abdul P. nachgewiesen werden, das stritt der Angeklagte auch vehement ab.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verteidiger beantragten am Schluss der Hauptverhandlung Gefängnisstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Der bisher nicht vorbestrafte Abdul P. erhielt zwei Jahre Gefängnis, der Vollzug wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Geständnis, eine Arbeitsstelle und eine intakte Familie waren die Gründe für diese Bewährung. Abdul P. muss sich von Betäubungsmitteln fernhalten, zur Kontrolle hat er sich zukünftig viermal im Jahr einem Drogenscreening auf eigene Kosten zu unterziehen. Außerdem muss er sich bei der Caritas weiteren Einzelgesprächen stellen. Als Geldstrafe hat er 5000 Euro zu zahlen – und zwar an die Staatskasse, weil in diesem Fall der staatliche Aufwand weit überdurchschnittlich war.