Pfaffenhofen
Autofahrer muss ins Gefängnis

21.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:28 Uhr

Pfaffenhofen (ahh) Keine Gnade mehr für einen 50-jährigen Autofahrer: Schon dreimal war er verurteilt worden, weil er wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein verloren hatte und dennoch mit seinem Wagen unterwegs war.

Jetzt schickte ihn das Pfaffenhofener Amtsgericht für sechs Monate hinter Gitter.

Üblicherweise gehen Autofahrer wie Walter K. (Name geändert), die ohne Führerschein unterwegs sind, der Polizei zufällig ins Netz: bei Verkehrskontrollen, oder wenn sie in einen Unfall verwickelt sind. Der Neufahrner hat sich selber ans Messer geliefert: Am 11. Januar gegen 14 Uhr tankte er bei der Vohburger Shell-Tankstelle - ohne zu bezahlen. Vergessen, sagte er jetzt vor Gericht. Kann mal passieren. Aber die Video-Kameras hatten ihn schon auf dem Schirm. Was ihn nicht davon abhielt, am nächsten Tag wieder um die Mittagszeit bei der Tanke vorzufahren. Ein Angestellter erkannte ihn eindeutig wieder.

Das erste Mal den Führerschein abgeben musste Walter K. vor neun Jahren; Alkohol am Steuer, Geldstrafe. Vier Jahre später wurde er wieder alkoholisiert hinterm Lenkrad erwischt. Diesmal wurde er zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt und der Führerschein für drei Jahre entzogen. Ein halbes Jahr vor Ablauf dieser Frist wurde er wieder erwischt. Führerscheinentzug, Bewährungsstrafe. Seine letzte Chance, gab ihm damals der Richter mit auf den Weg.

Die hat Walter K. jetzt versiebt. Er sei auf sein Auto angewiesen, rechtfertigte er sich vor Gericht, sein Arbeitsplatz sei hundert Kilometer weit von daheim entfernt. Verteidiger Thomas Krimmel betont, sein Mandant wolle jetzt auch sein Alkoholproblem angehen, auch wenn er derzeit nichts trinke.

Die Staatsanwältin sieht keinen Grund für Milde. Die "extrem hohe Rückfall-Geschwindigkeit" rechtfertige keine Bewährungsstrafe mehr. Sie fordert sechs Monate Haft und eine Geldbuße von 1200 Euro.

In ihrem Urteil folgt Amtsrichterin Nicola Schwend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sechs Monate Haft. "Sie haben sich als Bewährungsversager erwiesen." Die letzte Chance sei ihm schon einmal gegeben worden. Acht Monate liegen zwischen der Straftat und jetzt der Verhandlung. "Sie wussten", redet ihm Schwend ins Gewissen, "was auf dem Spiel stand".