Pfaffenhofen
Auf ein Neues

Ex-Landrat Josef Schäch steht erneut vor dem Landgericht – und hofft auf einen Freispruch

31.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:24 Uhr

Ernste Mienen im Gerichtssaal: Im Juni 2010 mussten Josef Schäch (links) und sein Rechtsanwalt Hans-Dieter Gross mit einer Verurteilung leben. Bei der Neuauflage des Untreue-Prozesses hoffen sie auf einen Freispruch. - Foto: Gegger

Pfaffenhofen (PK) Für Josef Schäch wird es wieder ernst: Im September steht der frühere Landrat und Wolnzacher Bürgermeister erneut wegen Untreue vor Gericht. Bei der Prozessneuauflage zählt für den 67-Jährigen nur eines: Ein Freispruch.

Am 17. September wird für Schäch die Uhr wieder auf Null gestellt: Vor vier Jahren und drei Monaten begann der Prozess gegen den damals suspendierten Landkreischef, der Ausgang ist bekannt: Das Landgericht München II verurteilte Schäch wegen Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Der frühere Wolnzacher Bürgermeister habe in den Jahren 2007 und 2008 ohne Wissen des Gemeinderates illegale Kassenkredite aufgenommen. Durch diese rechtswidrigen Handlungen seien der Gemeinde Zinsbelastungen über 180 000 Euro entstanden.

Schäch wehrt sich, seine Revision vor dem Bundesgerichtshof wird im Mai 2011 als unbegründet zurückgewiesen. Die politische Karriere des Wolnzachers ist mit einem Schlag vorbei: Mit der BGH-Entscheidung ist er seinen Landratsposten endgültig los, der Rücktritt als Kreisvorsitzender der Freien Wähler folgt. Um das kommunalpolitische Alphatier wird es still. Schäch zieht sich aus der Öffentlichkeit zurück, um sich sechs Monate später mit einem Paukenschlag zurückzumelden: Am 1. November 2012 gibt das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde Schächs recht: Die Begründung des Vermögensnachteils aus den Kreditaufnahmen habe nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt, hieß es. Der BGH ist blamiert, der Fall wird an das Landgericht zurückverwiesen.

Für den 67-Jährigen wird der 17. September zu einer Art Déjà-vu werden. Erneut sind sechs Verhandlungstage angesetzt, erneut heißt der Vorsitzende Richter Martin Rieder. Am Vorwurf der Untreue hat sich seitens der Anklagevertretung nichts geändert, allerdings hat man etwas nachgebessert: „Im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hat das Landgericht München II die Vernehmung von Behördenmitarbeitern angeordnet“, teilt Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich mit.

Ungeachtet dessen dürfte in der Neuauflage des Prozesses erneut die Frage eine zentrale Rolle spielen, ob dem Markt Wolnzach durch die Aufnahme der Kassenkredite ein finanzieller Schaden entstanden ist. „Ja“, sagte während der ersten Verhandlung die Staatsanwaltschaft und verweist auf die Zinsbelastungen von 180 000 Euro. „Nein“, sagen Schächs Verteidiger. „Die neue Hauptverhandlung wird ergeben, dass durch die Aufnahme der Kassenkredite und deren konkreter Verwendung Wolnzach nicht nur kein Schaden entstanden ist, sondern diese zum Wohle der Gemeinde eingesetzt worden sind“, betonte Rechtsanwalt Hans-Dieter Gross.

Klar ist letztlich: Wo kein Schaden, keine Untreue. Das weiß auch Schäch, der als Beispiel den Bau der Preysinghalle anführt, die der Markt angesichts dringend notwendiger neuer Turnflächen mithilfe der Kredite gebaut habe. „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen für den Markt Wolnzach gehandelt“, betonte der frühere Bürgermeister, der auf einen Freispruch hofft: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich hier als vorbestrafter Mann hinausgehe.“