Pfaffenhofen
Ärger mit der lieben Verwandtschaft

28-Jähriger wird wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt

25.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:46 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Pfaffenhofen (em) "Wenn ich eine Tür eintrete, dann sieht sie anders aus," sagt der Angeklagte nach einem Blick auf Fotos auf dem Richtertisch. Dabei rollt er mit den Augen und lässt seinen Blick Beifall heischend durch den Gerichtssaal schweifen. Doch auch das Gericht sieht das Ganze anders - und zu der Sachbeschädigung kommt noch der Vorwurf der Körperverletzung. Die Quittung: sieben Monate Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung.

Angeklagt war der 28-jährige Friedhelm A. (Name geändert) aus dem nördlichen Landkreis. Beschäftigt bei einer Firma für Objektschutz dreht er dort seine Runden im Wachdienst. Mitte September des vergangenen Jahres ließ er es sich in einem Bierzelt gut gehen. Da floss schon Alkohol: "Es waren auch zwei bis drei Schnäpse dabei." Und auch Streit gab es dort auf dem Volksfest: Der 28-Jährige wurde vom Zeltpersonal aus dem Zelt gewiesen, als er beim Versuch erwischt wurde, mit einem Bierkrug zuzuschlagen.

Mit dem Schlagen kennt er sich aus. Im Bundeszentralregister finden sich unter seinem Namen eine Reihe von Einträgen, etliche auch einschlägig. Doch die meisten Vor-Verfahren endeten mit einer Geldstrafe.

An diesem Spätsommertag ließ sich Friedhelm A. das Bier schmecken und geriet in einen Streit mit Verwandten, bei denen er zwei Jahre lang gewohnt hatte. Doch das ging nicht gut: "Die haben intrigiert, sie tun alles, um mich schlecht zu machen und mich runterzuziehen." Und nun traf er "diese Leute" im Bierzelt. Prompt fing der Streit wieder an. "Sie haben meine Frau schlechtgemacht, ihr Schläge angedroht, obwohl sie seinerzeit hochschwanger war", erzählte der Angeklagte der Richterin Lena Paschold im Amtsgericht Pfaffenhofen. Da holte er dann aus, schwang den Bierkrug - doch der Sicherheitsdienst griff ein. Spät in der Nacht, gegen vier Uhr morgens, klingelte er dann an der Tür seiner "lieben Verwandtschaft". Als nicht gleich geöffnet wurde, fing er laut Staatsanwaltschaft an, vor der Eingangstür zu wüten. Teile des Schlosses lockerten sich, er drückte von außen, von innen wurde gegengedrückt. Schließlich gelang es ihm, sich Zutritt zu verschaffen. Dann kam ihm eine junge Frau entgegen, es setzte ein paar Schläge. Das rechte Auge der Frau bekam etwas ab, die Nase blutete.

Der 28-Jährige stritt alles ab, bis zum Schluss blieb er bei seiner Linie: "Nein, ich habe nichts getan." Doch die Zeugenaussagen waren eindeutig und wurden auch als glaubwürdig eingestuft: "Da war keinerlei Belastungseifer zu bemerken," stellte die Staatsanwaltschaft fest.

Auch ein Polizeibeamter, der in der Nacht vor Ort war, bestätigte die Aussagen der anderen Zeugen: "Die Verletzungen waren ganz frisch und die Wohnungstür wurde mit Gewalt aufgebrochen." Doch der Mann blieb bei seinem "Ich habe nichts gemacht." Da er stark alkoholisiert war, "habe ich nicht mehr alles so richtig mitbekommen." Auch bei den Bildern, die die Verletzungen der Geschädigten zeigten, meinte er: "Wenn ich zulange, würde sie anders aussehen." "Kann es sein," hakte die Richterin nach, "dass Sie beim Streit die Arme in der Luft bewegten und sie getroffen haben" Doch auch davon wollte Friedhelm A. nichts wissen: "Ich habe nichts gemacht." Konsequent forderte er dann in seinem Schlussantrag - der 28-Jährige verteidigte sich selbst - einen "Freispruch". Die Staatsanwältin sah die ganze Sache anders: "Die Beweisaufnahme hat ergeben, dass sich alles so abgespielt hat, wie es in der Anklageschrift steht. Ich beantrage neun Monate Haft mit drei Jahren Bewährungszeit." Das Gericht folgte dem Antrag der Anklagevertretung weitgehend und verurteilte Friedhelm A. wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung zu sieben Monaten Haft mit einer dreijährigen Bewährungszeit. Außerdem muss er 600 Euro Geldstrafe zahlen. Noch im Gerichtssaal erklärte er, dass er mit dem Urteil nicht einverstanden ist und in Berufung gehen werde.