Pfaffenhofen
Abfall statt Altkleider

Zollamt Ingolstadt verhindert illegale Ausfuhr nach Ägypten

28.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:18 Uhr

Pfaffenhofen/Ingolstadt (rl) Altkleider – oder illegaler Abfalltransport? Für die Zöllner des Zollamts Ingolstadt und die Regierung von Oberbayern lag die Antwort auf der Hand: Es handele sich um eine „illegale Ausfuhr von Abfall“. Das Zollamt Ingolstadt hat die geplante Ausfuhr eines Containers mit Altkleidern nach Ägypten deshalb verhindert, wie das Hauptzollamt Augsburg jetzt meldete.

Wie groß die Menge an Altkleidern sei, die die im Landkreis Pfaffenhofen ansässige Firma unsortiert in Säcken auf einem Lkw-Container gestapelt hatte, konnte die Pressestelle des Hauptzollamtes Augsburg nicht sagen. Fest steht lediglich: Die Firma hatte die Ausfuhr beim Zoll angemeldet. Doch die Altkleider waren noch in den ursprünglichen Sammeltüten verpackt und nicht sortiert.

Die Zöllner, die den Container am 8. August in Augenschein nahmen, informierten die Regierung von Oberbayern als zuständige Fachbehörde. Auch diese stellte fest, dass es sich bei der Lieferung um eine sogenannte Abfallsendung handele, und untersagte die Ausfuhr aus Deutschland.

Da Altkleidersammlungen nicht nur aus gebrauchsfähigen Altkleidern bestehen, sondern auch verschmutzte und beschädigte Textilien enthalten können, werden diese in unsortiertem Zustand als Abfall bewertet. Doch für einen Abfalltransport benötigt der Spediteur Genehmigungen aus dem Ausfuhrland, sämtlichen Durchfuhrländern und dem Empfängerland. Diese Genehmigungen lagen nach Angaben des Zollamts nicht vor.

Die strengen Auflagen für Lieferungen ins Ausland seien notwendig, um zu verhindern, dass Waren dort möglicherweise nicht umweltgerecht entsorgt werden, so das Hauptzollamt.