Paunzhausen
Knapp daneben ist auch vorbei

Wegen 13 Zentimetern: Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung für Windrad bei Paunzhausen auf

06.02.2013 | Stand 03.12.2020, 0:31 Uhr

Wegen 13 Zentimetern hat das Verwaltungsgericht in München die Baugenehmigung für ein gut 180 Meter hohes Windrad bei Paunzhausen im Landkreis Freising aufgehoben - Foto: Rieger

Paunzhausen (PK) Das Münchner Verwaltungsgericht hat die Genehmigung für das geplante Windrad bei Paunzhausen im Landkreis Freising aufgehoben – weil die Abstandsflächen um 13 Zentimeter nicht eingehalten wurden. Investor Thomas Gasteiger glaubt allerdings nicht an Probleme für den Bau.

Gemeinsam mit seinem Bruder Johann will Gasteiger auf familieneigenem Grund das Windrad mit einer Gesamthöhe von 180 Metern bauen. Der Investor zeigte sich gestern allerdings eher erleichtert, dass alle anderen Einwände, die Gegner der Windkraftanlage vorgebracht hatten, abgewiesen wurden. „Lärmbelästigung und all der andere Käse sind vom Richter eindeutig und glasklar zurückgewiesen worden. Das ist das Gute“, sagt Gasteiger.

In der Verhandlung wurde zunächst die Klage von Georg Finkenzeller, die auf Infraschall und Impulshaltigkeit abhob, aufgerufen Seine Klage wurde abgewiesen. Dann war Ariane Koch an der Reihe: Sie betreibt nahe des Windradstandortes einen Pferdezuchtbetrieb. Ihr Anwalt beantragte ein Gutachten, das beweisen sollte, ob es bei Pferden durch Infraschall oder Schlagschatten zu Fehl- oder Frühgeburten und unruhigem Verhalten kommen könne. Doch der Präsident der des Verwaltungsgerichts, Harald Geiger, lehnte den Beweisantrag ab: Es gebe in der Rechtsprechung genügend Erkenntnisse, dass Pferde nicht beeinträchtigt würden. Die Klage Kochs wurde abgewiesen.

Und dann war da eben noch Anita Geier: Ihr gehört ein Drittel des Weges neben dem geplanten Windrad. Was nun aber die Gasteigers als Abstandsflächen zu diesem Grundstück gemessen und das Landratsamt so auch genehmigt hatte, ist falsch. 13 Zentimeter des Weges liegen innerhalb der Zone, die eigentlich Abstandsfläche sein soll. Fazit Geigers: „Das ist nicht richtig gemacht worden“, die Sache sei „kritisch“.

Aussagen, die bei den Gasteiger-Brüdern, den Anwälten und den Vertretern des Landratsamtes zu hektischem Blättern in den Unterlagen und zu intensivem Nachmessen führten. Michael Hildenbrand, Leiter der Bauabteilung im Landratsamt, versuchte noch die 13 Zentimeter im Außenbereich als „unerheblich“ darzustellen. Damit scheiterte er ebenso wie mit einem kurzfristig eingereichten Tekturantrag. Richter Geiger entschied schließlich, den Bescheid auf Baugenehmigung aufzuheben.

Thomas Gasteiger will seine Pläne trotz des erneuten Rückschlags nicht ändern. „Der Bau läuft ganz normal weiter.“ Der Investor hofft, dass der Windradhersteller Enercon in spätestens 14 Tagen das Fundament gießt. Gestern sind bereits Baufahrzeuge und eine Betonpumpe vorgefahren. „Die Sachen, die uns noch etwas Unsicherheit gebracht haben, sind gelöst.“

Doch obwohl die Abstandsflächen nur um 13 Zentimeter unterschritten sind – Gasteiger geht wohl ein hohes finanzielles Risiko ein. Momentan ist der Aufhebungsbescheid laut Verwaltungsgericht zwar noch nicht rechtskräftig. „Und bis er das ist, darf er bauen“, erklärt Eva Dörpinghaus vom zuständigen Landratsamt in Freising. Und selbst wenn der Bescheid Rechtskraft erlangt: Gasteiger kann dann in Berufung gehen. „Sobald der Antrag eingegangen ist, wird der Bescheid auf Aufhebung der Baugenehmigung des Verwaltungsgerichts suspendiert“, sagt Dörpinghaus. Das heißt, die Investoren dürften auch dann noch weiterbauen. „Allerdings auf eigene Gefahr“, heißt es aus dem Landratsamt. Sollte der Antrag auf Berufung vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen werden, müssten die Gasteigers im Extremfall alle bis dahin gebauten Komponenten wieder abreißen – und die Kosten dafür übernehmen. Parallel zur Berufung bei Gericht können die Investoren einen Änderungsantrag beim Landratsamt stellen, in dem die Abstandsfläche eingehalten wird. „Wir müssen abwarten, ob dieser Antrag bei uns eingeht“, sagt Dörpinghaus. „Und wenn er da ist, müssen wir darüber entscheiden.“ Als Grundlage muss nach momentanem Stand aber kein großes immissionsschutzrechtliches Gutachten angefertigt werden, wie es beim ursprünglichen Bauantrag gemacht worden war.

Allerdings werden laut Landratsamt aber auch so ein bis zwei Monate vergehen, bis das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist. Thomas Gasteiger ist aber davon überzeugt, dass die 13 Zentimeter seinem Windrad nichts mehr anhaben können. „Wir können durch die Änderung einer Zahl die Genehmigung wieder bekommen.“ Der Mangel, den das Gericht „zufällig“ entdeckt habe, könne ohne Probleme behoben werden. „Es ist halt nur ein bisschen blöd für uns, dass solche Lappalien so genau angeschaut werden.“