Paunzhausen
Vom Weiler zum Dorf

Neuer Status für Angerhöfe Hintergrund sind auch die Windkraftplanungen

22.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:30 Uhr

Paunzhausen (PK) Der kleine Weiler Angerhöfe soll zum Dorfgebiet gemacht werden. Für die Gemeinderäte überwiegen die Vorteile und so haben die Bauern, die sich quer stellen, keinen Erfolg.

Zwischen Paunzhausen und Reichertshausen liegt Angerhöfe. Früher war es einmal eine Ansammlung von Bauernhöfen. Doch von diesen ursprünglich sieben Höfen betreiben mittlerweile nur noch einige wenige Landwirtschaft, die anderen haben längst anderswo eine Arbeitsstelle angenommen und würden hier gerne nur wohnen. Doch bauen darf man hier höchstens ein Austragshaus mit maximal einer Wohneinheit und das, obwohl das Gebiet voll erschlossen ist. Denn Angerhöfe hat weder eine geschlossene Bebauung noch ein Gebäude mit zentraler Funktion wie eine Kirche oder ein Gasthaus - und kann somit laut Definition als Weiler bezeichnet werden. Und dieser kleine Weiler Angerhöfe zählt im Moment noch im Flächennutzungsplan als Außenbereich.

Nun entstehen an einigen Orten Windkraftanlagen, dazu gilt die 10-H-Regelung. Für den Bürgermeister von Paunzhausen, Johann Daniel, sind dies zwei triftige Gründe, Angerhöfe zum Dorfgebiet erklären zu lassen. Schließlich muss nach dieser Regel ein Windrad Abstand halten, wohingegen kleinere Höfe im Außenbereich komplett ignoriert werden können - wie man am Beispiel Letten sieht.

Im November vor zwei Jahren hatte Daniel daher erstmals alle Bewohner von Angerhöfe eingeladen, um über die Änderung im Flächennutzungsplan zu sprechen. Hintergrund dieser Aktion waren zum einen die Bauwünsche einiger Bewohner und zum anderen die damals noch zu erwartende 10-H-Regelung bezüglich Windkraftanlagen.

Bereits damals waren alle dafür - außer Josef Eicheldinger, der fürchtete, dadurch mit Hecken eingrünen zu müssen und so in seiner Bewirtschaftung eingeschränkt zu werden. Also erhob er Einspruch. Er möchte alles, was seinen landwirtschaftlichen Betrieb beeinträchtigen könne, aus der Planung entfernen lassen: "Im Planentwurf ist angrenzend an meine Hofstelle auf meinen landwirtschaftlichen Feldern eine Fläche zur ,Schaffung naturnaher Ortsrandeingrünung wie Streuobstwiesen und Hecken' eingezeichnet. Diese Festlegung erschwert und verhindert die uneingeschränkte landwirtschaftliche Nutzung meiner Flächen und auch meiner Hofstelle. Eine Erweiterung meiner Hofstelle würde dadurch ebenfalls dauerhaft unmöglich gemacht werden." Dies gelte auch für den eingezeichneten Streifen zur Ortsrandeingrünung. Da es sich hierbei aber lediglich um ein Symbol, das auf eine fehlende Eingrünung hinweist, handelt, und die Gemeinden aus städtebaulichen Gründen dazu verpflichtet sind, kann dieses Symbol nicht entfernt werden: Das soll Bebauung und landwirtschaftlich genutzte Flächen voneinander abgrenzen und so einen sanften Übergang zum Naturraum schaffen. Diese sogenannte Biodiversität ist aber lediglich eine Zielvorstellung der Bayerischen Regierung ohne unmittelbare Auswirkung. Sollte dann gebaut werden, wird jeder Einzelfall angesehen und dann muss sowieso eingegrünt werden - unabhängig davon, was im Flächennutzungsplan steht.

Seitens des Bayerischen Bauernverbandes Erding/Freising sei genau eine Eingrünung erstrebenswert, allerdings mit niedriger Bepflanzung um die landwirtschaftlichen Flächen nicht durch Schattenwirkung zu beeinträchtigen. Der Bauernverband weist auch ausdrücklich darauf hin, dass bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung der benachbarten landwirtschaftlichen Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen entstehen und Bauwerber dies berücksichtigen müssten. Außerdem sollen ökologische Ausgleichsflächen geschaffen werden. Den Hinweis zu den landwirtschaftlichen Emissionen nahm der Gemeinderat zur Kenntnis. Es sei dem Gemeinderat bewusst, dass durch die Bewirtschaftung der benachbarten Flächen Lärm-, Staub- und Geruchsemissionen entstehen, die im Allgemeinen zu dulden sind. Eine Regelung auf der Flächennutzungsplanebene könne nicht getroffen werden. Zu Ausgleichsflächen für ökologische Zwecke: Es handle sich hierbei nicht um Ausgleichsflächen, sondern um einen Maßnahmenvorschlag, der vom Landschaftsplaner Paunzhausen übernommen wurde.

Hier befürchten Johann und Renate Plöckl, dass Kleinstrukturen entstehen, bei der die Bewirtschaftung ihres Feldes beeinträchtigt würde, was wiederum zum Erhalt des Vollerwerbsbetriebes wichtig sei. Eine Kleinstruktur sollte nach der Meinung der Plöckls nicht einfach in ein freies landwirtschaftlich genutztes Feld geplant werden. "Die Verwendung der Flächen muss dem Besitzer überlassen bleiben", so Plöckl. Auch die Schaffung einer Altgrasflur sei nicht in ihrem Interesse. Die Gemeinde entgegnet, dass es sich hier jedoch nur um Restflächen an Trockenhängen oder an Feuchtflächen, die eh nicht wirtschaftlich genutzt werden, handele. Ansonsten wären die Flächen nicht betroffen.

An die Bauern gewandt sagte Daniel: "Ihr müsst auch bedenken, dass Eure Grundstücke damit auf einen Schlag das Zehnfache wert sind." Da mit den letzten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist eine erneute Auslegung nicht mehr erforderlich.