Manching
Schweigen wird bestraft

Wer zu gesplitteter Abwassergebühr nichts angibt, wird geschätzt

29.11.2016 | Stand 02.12.2020, 18:59 Uhr

Manching (smd) Wenig Interesse an der gesplitteten Abwassergebühr scheinen Manchings Haus- und Grundstücksbesitzer zu haben. Nur wenige kamen zu einer Infoveranstaltung, um sich über die Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr zu informieren.

Klaus Spahn, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Gesellschaft für kommunale Entwicklung, erläuterte die vom Markt ausgegebenen Bescheide anhand einer verständlichen Broschüre. Bürgermeister Herbert Nerb (FW) legte Wert auf die Feststellung, dass die Berechnung laut eines Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zwingend für alle Kommunen erfolgen muss.

Schmutzwasser wird wie bisher nach Kubikmeter Frischwasserbezug berechnet. Über das Niederschlagswasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, muss der Haus- und Grundstücksbesitzer genaue Angaben machen: ob es versickert oder ins Kanalnetz fließt. Ziel ist es, dass weniger Niederschlagswasser im Kanal anfällt. Die Versickerung leistet nämlich einen Beitrag zum Hochwasserschutz. Sollte sich laut Spahn ein Abgabenpflichtiger weigern, Auskunft über die erforderlichen Daten zu geben, erfolgt eine Schätzung. Und die dürfte nicht zum Vorteil des Verweigerers ausfallen.

Versiegelte Flächen, deren Oberflächenwasser über Gullys in die Kanalisation eingeleitet wird, werden nach einem vorgegebenen Schlüssel per Quadratmeter gebührenpflichtig berechnet. Die Erfahrung hat laut Span gezeigt, dass bis zu 60 Prozent aller Hausbesitzer nur eine geringe bis gar keine Gebührenerhöhung zu erwarten haben. Sollte jemand Schwierigkeiten beim Ausfüllen der Formulare haben, hilft das Bürgerbüro im Rathaus vom 5. bis 16. Dezember. Karsten Ambach, Stefan Zimmermann und Melanie Stoll werden in dieser Zeit jedem Hilfestellung und Beratung beim Ausfüllen der Fragebögen geben.