Pfaffenhofen
Kuh mit Stock geschlagen: Verfahren gegen Landwirt eingestellt

Geldauflage in dreistelliger Höhe

01.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:52 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Sebastian Schanz

Pfaffenhofen (mck) Der Landwirt aus dem Landkreis Pfaffenhofen, der eine Kuh mehrfach und hart mit einem Stock geschlagen haben soll, muss sich nicht wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten - auch seine Ehefrau nicht. "Wir stellen das Verfahren gegen die Tierhalter gegen Zahlung einer Geldauflage in jeweils dreistelliger Höhe ein", sagte Oberstaatsanwalt Nicolas Kaczynski von der Ingolstädter Anklagebehörde heute gegenüber unserer Zeitung.

Wie berichtet, hatten Tierschutzorganisationen Ende Mai 2017 ein Video des strittigen Vorgangs im Internet veröffentlicht - zeitweise mit vollem Namen des Landwirts: Dieser ist zu sehen, wie er mehrfach mit einem Stock auf eine Kuh einschlägt. Erst auf den Körper, dann auf den Kopf. Das ganze geschah bei der Klauenpflege. Nach der Prozedur habe sich das Tier in das Gurtgeschirr fallen lassen und nicht mehr aufstehen wollen, rechtfertigte der Landwirt damals sein Handeln. Mit den Schlägen habe er das Tier erschrecken und zum Aufstehen bewegen wollen. Im Internet brach trotzdem ein Sturm der Entrüstung los.

Der Mann wurde damals angezeigt, die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nun aber einstellen. Die Ermittlungen in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden hätten ergeben, dass die Schläge zumindest "teilweise sachlich gerechtfertigt" gewesen seien, so Kaczynski. Man dürfe Rinder im Klauenpflegestand grundsätzlich mit dem Stock zum Aufstehen bewegen, fasst er die eingeholten Stellungnahmen der Sachverständigen zusammen. Im konkreten Fall spricht der Oberstaatsanwalt hingegen von einer "Exzesshandlung": "Die Kuh wurde unverhältnismäßig stark geschlagen", sagt er mit Verweis auf die Sachverständigen - auch auf besonders schmerzempfindliche Stellen. Insofern liege durchaus ein strafrechtlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. Allerdings sei der Landwirt im Internet "mit erheblichen Folgen" an den Pranger gestellt worden. "Daher haben wir uns entschieden, dass die Einstellung gegen Geldauflage letztlich zur Sanktionierung ausreicht", erklärt Kaczynski.

Verfahren gegen Nachbarn eingestellt

Ob Stockhiebe im Klauenpflegestand  tierschutzrechtlich relevant sind, ist auch beim BBV ein Thema. "Unabhängig vom konkreten Fall hat der Bayerische Bauernverband einen Compliance-Prozess angestoßen", teilt BBV-Sprecher Markus Peters mit. "Durch entsprechende Regeln soll auf diesem Wege Transparenz und Orientierung für Mitglieder und Verbraucher geschaffen werden."

Eingestellt wurde übrigens auch das Verfahren gegen den Nachbarn des Landwirts, von dessen Hof aus das Video aufgenommen wurde – wegen Geringfügigkeit. Gegen ihn wurde wegen des Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz („Recht am eigenen Bild“) ermittelt. „Er konnte nicht absehen, welchen Wirbel er mit seinem Handeln ausgelöst hat“, erklärt der Sprecher der Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die „Flut an Hass-Postings“. Darüber hinaus sei in der Sache schon eine zivilrechtliche Einigung erzielt worden. Das Landgericht Ingolstadt hatte, wie berichtet, eine einstweilige Verfügung erlassen, dass die Tierschützer das Video nicht weiterverbreiten dürfen.