Holzhäuseln
Verkehrssicherheit geht vor

Gericht weist Klage ab: Zehn-Quadratmeter-Werbetafel in Holzhäuseln darf nicht gebaut werden

20.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:09 Uhr

Bei einer mündlichen Verhandlung mit Ortstermin in Holzhäuseln hat sich die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts München mit der Klage eines Dorstener Unternehmens beschäftigt. Dieses wollte eine vom Landratsamt verwehrte Baugenehmigung für eine große Werbetafel auf einem unbebauten Grundstück (links) einklagen - vergebens. Die Richter wiesen die Klage ab. - Foto: Kraus

Holzhäuseln (PK) Den umstrittenen Bau einer zehn Quadratmeter großen Werbetafel in Holzhäuseln hat das Landratsamt zu Recht abgewiesen: Das hat das Verwaltungsgericht München nun entschieden. Das gestrige Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bauen will die Tafel in dem Schweitenkirchener Ortsteil ein nordrhein-westfälisches Unternehmen, das bundesweit solche Werbeanlagen realisiert. Geplant ist sie auf einem angepachteten Grundstück am östlichen Ortsausgang: Der unbebaute Zwickel, rechts neben der Abzweigung nach Hirschenhausen, liegt in einer leichten Kurve. Und die Firma aus Dorsten wollte die versagte Baugenehmigung nun vor dem Verwaltungsgericht München einklagen.

Den Bauantrag für die Werbetafel, die fast 10,4 Quadratmeter groß und über vier Meter hoch werden sollte, hatte das Landratsamt nämlich abgelehnt - mit Verweis auf die Verkehrssicherheit. Bauplanerisch wäre sie zwar zulässig gewesen. Voraussetzung für eine Genehmigung so nahe an einer Staatsstraße ist laut Bayerischem Straßen- und Wegegesetz die Zustimmung des Staatlichen Bauamts Ingolstadt. Und dieses hatte sich gegen die Errichtung der Werbetafel ausgesprochen: "Die Anlage gefährdet die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs", argumentiert Karl Beitler, der bei der Straßenbaubehörde für den Landkreis Pfaffenhofen zuständig ist. Sprich: Die Werbung könnte Autofahrer ablenken und so Fußgänger gefährden, die die viel befahrene Staatsstraße von Schweitenkirchen nach Au überqueren wollen. Auch die Gemeinde Schweitenkirchen lehnt die großformatige Werbung in Holzhäuseln ab: "Gerade im Kurven- und Ortseingangsbereich würde der Fahrer in seiner Aufmerksamkeit abgelenkt, was zu einer Verkehrsgefährdung führen könnte", heißt es in einem Beschluss des Gemeinderates. Auch sei die Werbetafel nicht für ein ansässiges Unternehmen, sondern für "unbestimmte Werbeinhalte" gedacht. Aus ortsplanerischer Sicht und zur Wahrung des Ortsbildes hatte das Gremium den Bau der Werbetafel daher bereits im vergangenen November einstimmig abgelehnt.

Ob das große Schild wirklich gefährlich für Fußgänger werden könnte, wollte das Verwaltungsgericht am Mittwoch bei einem Ortstermin in Holzhäuseln nun selbst in Augenschein nehmen. Nach einer Besichtigung des Grundstücks und einer kurzen Beratung der neunten Verwaltungsgerichtskammer machte der Vorsitzende Richter Korbinian Heinzeller kein Geheimnis daraus, dass die Klage gegen die Entscheidung des Landratsamts kaum Erfolgsaussichten habe: "Unsere Tendenz ist, dass wir die Ablehnung mittragen", sagte er. Speziell ortsauswärts Fahrende könnten abgelenkt werden.

Die Rechtsanwältin des klagenden Unternehmens, Eveline Fischer, sah das natürlich ganz anders und verwies auf frühere Urteile der Verwaltungsgerichte. Um so eine Tafel abzulehnen, müsse ein Unfallschwerpunkt oder eine besonders gefährliche Verkehrssituation vorliegen, was nicht der Fall sei. Und gerade ortsauswärts sei die Tafel ja kaum sichtbar, argumentierte die Stuttgarter Verwaltungsrechtlerin: "Da kann man doch keine Straßenverkehrsgefährdung herkonstruieren." Es handle sich um eine ganz normale Verkehrssituation.

Der Vorsitzende Richter widersprach der Klagevertreterin: Laut Bayerischem Straßen- und Wegegesetz würde für die Ablehnung des Bauantrags eine "abstrakte Gefährlichkeit" genügen. "Und die liegt nach unserer vorläufigen Rechtsauffassung durchaus vor", so Heinzeller.

Gestern hat das Verwaltungsgericht nun seine Entscheidung bekannt gegeben: Die Klage wurde abgewiesen. Der Bauantrag für die Werbetafel wurde vom Landratsamt also zurecht abgelehnt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig solange offen ist, ob die klagende Firma noch Rechtsmittel einlegen wird. Ihre Anwältin war gestern nicht für eine Stellungnahme erreichbar. Die einmonatige Berufungsfrist beginnt aber erst, wenn voraussichtlich in den kommenden Wochen die schriftlichen Urteilsbegründungen zugestellt wurden.