Hohenwart
Dulden oder abreißen lassen?

In Freinhausen sind in einem Grünstreifen verschiedene Nebengebäude errichtet worden

22.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:16 Uhr

Hohenwart (PK) "Eine etwas delikate Angelegenheit" hatte Bürgermeister Manfred Russer in den öffentlichen Teil der Hohenwarter Gemeinderatssitzung gepackt. Zumindest teilweise. Es ging um seit Jahren existierende, laut Landratsamt jedoch "nicht genehmigungsfähige" Gebäude in Freinhausen.

In Zusammenhang mit dem Baugebiet Peuernfleck war in Freinhausen ein Grünstreifen festgesetzt worden. Der Eigentümer einer Fläche hatte im Laufe der Jahre hier verschiedene Nebengebäude errichtet, berichtete Russer. Er habe vor seinem Urlaub ein Schreiben von der Bauaufsicht erhalten, die mitteilte, dass diese Gebäude - nachdem es sich entgegen der Annahme des Eigentümers nicht um privilegierte Nutzung handle - nicht genehmigungsfähig seien und im Grunde entfernt werden müssten.

Ein Blick auf den Flächennutzungsplan bestätigt: Ein Teil der Gebäude steht im Dorfgebietsbereich, wenn auch in zweiter Reihe, ein Teil jedoch auch im Bereich der Grünflächen. "Es wird demnächst auf alle Fälle ein Gespräch stattfinden, mit dem Betroffenen, mit Vertretern des Landratsamtes", kündigte Russer an. "Nachdem wir uns hier zum Teil in einem Dorfgebiet befinden, möchte ich darauf hinwirken, dass es vielleicht doch zumindest geduldet wird", so Russer. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes komme hingegen nicht infrage. "Wir müssen schon aufpassen, dass wir nicht abweichend von unseren Einheimischen-Richtlinien Baurecht schaffen."

Wollte man es sich leicht machen, dann wäre es freilich "das Einfachste, zu sagen: Die Dinger müssen weg", so Russer. Allerdings wolle er keine Absicht unterstellen, zumal das Ganze nicht von heute auf morgen, sondern im Laufe der Jahre entstanden sei - "und komischerweise jetzt nach längerer Zeit erst aktiv gehandelt wird". Er vermute, "auf Intervention irgendwelcher Personen". Eine nähere Diskussion könne allerdings nur in nicht öffentlicher Sitzung fortgeführt werden, schloss Russer das Thema in der öffentlichen Sitzung.

Beim nächsten Punkt gab es einen kleinen Rüffel Richtung Planungsbüro. Beim Straßenausbau in Eulenried mussten nachträglich Änderungen vorgenommen werden. Bei Aufnahme der Bauarbeiten habe sich gezeigt, dass höhenmäßig Anpassungen durchgeführt werden müssen, "die man im Vorfeld im Bauentwurf nicht so exakt untersucht hatte", erklärte Russer. Deshalb sei das Gefälle an die bestehenden Hofeinfahrten angepasst worden. Er habe sich erlaubt, "den Herrschaften zu sagen, dass so etwas in Zukunft nicht im Nachhinein bei uns ankommen darf".

Andreas Brinkmann vom Planungsbüro Wipfler erläuterte den Sachverhalt: Die auf der Westseite geplante Entwässerung sei auf die Ostseite verlagert worden. "Im weiteren Verlauf hat man festgestellt, dass es guttun würde, das Längsgefälle in der Straße zu reduzieren", so Brinkmann. Statt der üblichen 0,5 Prozent sei ein gleichmäßigeres Gefälle von 0,3 Prozent geplant worden, weshalb das Büro in dem Bereich auch die Verlegung einer Gussasphaltrinne vorschlage.

Das Ganze habe eine Veränderung von Ein- beziehungsweise Zweizeilern zur Folge - und eine Verschiebung der zuwendungsfähigen Kosten. Was die betreffe, stelle sich das Ganze "eher positiv" dar, sagte Brinkmann. Die ehemals 37 000 Euro zuwendungsfähigen Kosten würden sich auf 46 000 Euro erhöhen - "eben dadurch, dass man einen Einzeiler aus unserer Sicht auch mit fördern kann."

Die Räte nickten die Änderungen ab - mit Mehrkosten von etwa 2500 Euro, die sich durch die Erhöhung der förderfähigen Kosten jedoch kompensieren dürften. Hinzu kommen die Kosten für die Abflussrinne mit rund 3500 Euro. Wobei diese später bei der Abrechnung außen vor bleiben sollten, merkte Russer an: "Weil das eine Sache des Außeneinzugsgebiets ist, sollte man diese Kosten der Fairness halber nicht den Anliegern aufbürden." Und es gibt noch eine Änderung: Im Zuge des Straßenausbaus in Eulenried wird zwischen den Anwesen 30 und 32 eine weitere Straßenbeleuchtung errichtet.