Hettenshausen
Martin Kellerer ist Hiereth-Nachfolger

Neuer CSU-Rat vereidigt – Gemeinde Hettenshausen erhöht Steuerhebesätze

24.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:30 Uhr

Als neuer Gemeinderat und Nachfolger von Albert Hiereth ist Martin Kellerer (rechts) aus Entrischenbrunn durch Bürgermeister Hans Wojta vereidigt worden - Foto: Steininger

Hettenshausen (PK) Hettenshausen hat einen neuen Gemeinderat. Martin Kellerer (CSU) ist am Dienstagabend als Nachfolger von Albert Hiereth vereidigt worden – als Höhepunkt einer ansonsten eher „harmlosen“ Sitzung.

Kellerer stammt aus Entrischenbrunn – und ersetzt mit Hiereth den ehemaligen Bürgermeisterkandidaten aus den Reihen der CSU. Dieser war in verschiedenen Ausschüssen tätig, weshalb diese Positionen neu besetzt werden mussten. Das Vorschlagsrecht lag bei der CSU. Kellerer ist somit neuer Stellvertreter von Johann Radlmeier (CSU) in der Gemeinschaftsversammlung und von Wolfgang Schrätzenstaller (CSU) im Abwasserzweckverband Gerolsbach/Ilm. Im Rechnungsprüfungsausschuss unterstützt er fortan Erich Hiereth (CSU).

Ansonsten verlief die Sitzung kurz und bündig. Einige Bauanträge wurden behandelt, von denen einer einstimmig genehmigt, der andere ebenfalls einstimmig abgelehnt wurde. Negativ sprachen sich die Räte bei einem Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten, acht Garagen und vier offenen Stellplätzen auf der Jahnhöhe aus. Die Kubatur falle laut Bürgermeister Hans Wojta (Unabhängige Wählergemeinschaft) im Umfeld der sonstigen Bebauung völlig aus dem Rahmen. Und er traf damit voll die Meinung des gesamten Gemeinderats, der das Projekt einstimmig ablehnte.

Dem Antrag auf Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit Garagen und Stellplätzen in der Münchener Straße wurde hingegen stattgegeben. Ohne größere Diskussion stimmten die Gemeinderäte auch einhellig für eine Erweiterung des Vereins- und Gastronomieparkplatzes am Waldspielplatz. Geplant sind 45 geschotterte Stellplätze sowie deren Zufahrt und Zuwegungen.

Um auch künftig den Haushalt ausgeglichen gestalten zu können, müssen die Hebesätze von 250 Prozent für die Grundsteuern A und B sowie bei der Gewerbesteuer von 300 Prozent auf jeweils 310 Prozent angehoben werden. So lautete die Information von Wojta. Ursache sei eine Änderung im Finanzausgleichsgesetz, das für 2016 und die Folgejahre neue Vereinbarungen zwischen den Kommunen und dem Finanzministerium festlege. Würde die Gemeinde nicht reagieren, wären niedrigere Schlüsselzuweisungen und steigende Kreisumlagen die Folge, was die Eigenmittel der Gemeinde deutlich belasten würden, ergänzte der Bürgermeister. Nach kurzer Diskussion stimmten die Räte einhellig für die neuen Hebesätze mit Wirkung zum 1. Januar.