Reichertshofen
Hanf zum Schutz vor Hasen

Ungenehmigte Anpflanzung an Hopfengarten ruft Polizei auf den Plan

21.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:45 Uhr
Nutzhanf hat nur einen sehr geringen THC-Gehalt und ist damit als Betäubungsmittel wirkungslos. Wer Nutzhanf anbauen will, muss sich das aber genehmigen lassen. −Foto: Michael Reichel/ dpa

Reichertshofen (PK) Hopfen und Hanf – auf diese Kombination setzte ein Landwirt aus dem Raum Reichertshofen, der jetzt Ärger mit den Behörden bekam.

Wie die Geisenfelder Polizeiinspektion mitteilte, wurde sie am Donnerstag gegen 13 Uhr von einem offenbar pflanzenkundigen Spaziergänger darüber informiert, dass sich bei einem Hopfengarten bei Reichertshofen eine größere Hanfanpflanzung befinde. Und bei der Überprüfung stellten die Beamten prompt fest, dass rund um den Hopfengarten tatsächlich unzählige Hanfpflanzen wucherten.

Der Hopfenbauer hatte allerdings nichts Illegales im Sinn. Er war, wie er bei seiner Befragung durch die Polizei versicherte, nur dem Rat eines Biobauern gefolgt und hatte den Nutzhanf bloß ausgesät, um damit seinen Hopfengarten vor Hasen oder sonstigen Tieren zu schützen.

Der Nutzhanf hat nur einen äußerst niedrigen THC-Gehalt und ist damit laut Polizei als Betäubungsmittel wirkungslos. Aber: Wer Nutzhanf anbaut, braucht eine spezielle Genehmigung, die der Reichertshofener Landwirt nicht hatte. Gegen ihn wird daher ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Einige der Hanfpflanzen stellten die Beamten für eine Untersuchung sicher.