Geisenfeld
"Seinem Namen jetzt noch gerechter"

Stadtrat ändert Kriterien für Vergabe von Bauplätzen im Rahmen des Einheimischenmodells

24.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:46 Uhr

Geisenfeld (GZ) Seit gut 20 Jahren gibt es in Geisenfeld ein Einheimischenmodell, jetzt hat der Stadtrat die Vergabekriterien geändert. Insbesondere wurde dabei der "Einheimischen-Charakter" gestärkt. Aber auch soziale Gesichtspunkte und ehrenamtliches Engagement spielen jetzt bei der Vergabe eine Rolle.

Bei Baugebiets-Neuausweisungen erwirbt die Stadt von den Grundeigentümern 40 Prozent ihres Bruttobaulandes zu einem niedrigeren Preis, um diese Flächen vergünstigt an Einheimische abgeben zu können. Das ist der Grundsatz des Einheimischenmodells, das die Stadt Geisenfeld 1995 eingeführt hat. Und an diesen Eckpunkten wird auch durch die Änderungen, die der Stadtrat im nichtöffentlichen Teil seiner jüngsten Sitzung beschlossen hat, nicht gerüttelt. Die Grundeigentümer können also weiterhin 60 Prozent ihres Baulandes selbst vermarkten. Auch bei den 40 Prozent, die die Stadt von ihnen erwirbt, gelten die bisherigen Festlegungen weiter. Das heißt, dass die Stadt 30 Prozent des Baulandpreises zahlt, wie er in der Richtwertliste des Gutachterausschusses des Landkreises festgelegt ist.

"Die jetzt beschlossenen Änderungen betreffen vielmehr die Vergabekriterien", erläutert Zweiter Bürgermeister Alfons Gigl. Der Stadtrat sei der Meinung gewesen, dass das Modell "den zeitlichen Gegebenheiten anzupassen ist". Mit den Änderungen sei das Modell nun "detaillierter und transparenter", und es werde "seinem Namen noch gerechter als bisher", bilanziert Gigl als derzeit amtierender Rathauschef.

Verwaltungsleiter Hannes Hetzenecker erläutert die Details: Wichtigste Änderung sei es, "dass die Chancen von Antragstellern, die in Geisenfeld aufgewachsen sind und die sich hier in Vereinen oder im öffentlichen Leben engagieren, gestärkt wurden" (siehe Kasten unten). Der Aspekt "beruflich in Geisenfeld tätig" spielt jetzt keine Rolle mehr. Auch sei ein bis jetzt gültiges Ausschlusskriterium weggefallen, erläuterte Hetzenecker. So war bisher nur antragsberechtigt, wer in den zurückliegenden zwei Jahren in Geisenfeld seinen Hauptwohnsitz hatte. "Beispielsweise der 25-jährige Hochschulabgänger, der bis zum Abitur in Geisenfeld gewohnt hat und dann fürs Studium weggezogen ist, hatte keine Chance, hier zum Zug zu kommen." Dies habe der Stadtrat als nicht zeitgemäß und ungerecht empfunden und diesen Passus gestrichen.

Im Ranking bessere Chancen haben zudem Bewerber mit Handicap, solche mit einem niedrigeren Familieneinkommen sowie Antragsteller, die durch Vereinsmitgliedschaft oder Ehrenamt einen "besonderen örtlichen Bezug" nachweisen. Deutlich abgewertet wurde hingegen die Frage des Familienstandes, wobei nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaften jetzt punktemäßig mit der Ehe gleichgestellt sind.

Für jene, die bei der Vergabe zum Zug gekommen sind, gelten weiterhin einige Verpflichtungen. So ist mit der Bebauung des Grundstücks spätestens nach drei Jahren ab Beurkundungsdatum zu beginnen, binnen fünf Jahren (bisher galten hier sechs) muss das Wohnhaus bezogen sein.

Die neuen Vergabekriterien und Festlegungen gelten ab sofort, also erstmals bei den städtischen Bauplätzen im Baugebiet Hopfenstraße. Hier kommen auf die etwa 23 Parzellen, die über das Einheimischenmodell vergeben werden, rund 100 Bewerber.