Geisenfeld
Für Jugendliche früh Schluss mit lustig

Obwohl die GFG-Rosenmontags-Party schon um Mitternacht endet, darf man nur ab 18 Jahren rein

20.02.2017 | Stand 02.12.2020, 18:37 Uhr

Geisenfeld (GZ) Rosenmontag, 17 Uhr: Zu dieser frühen Stunde ist für die Geisenfelder Jugendlichen der Fasching zu Ende. Denn bei der GFG-Party im Klosterbräu-Stadel gilt "Eintritt erst ab 18 Jahren". Und dies, obwohl die Veranstaltung nur bis Mitternacht dauert.

Eigentlich wollte die Faschingsgesellschaft ja heuer - in einem Jahr ohne Gaudiwurm - auf eine Rosenmontags-Disco verzichten. Weil man den Klosterbräu-Stadel gar nicht auf dem Schirm hatte und als einzig mögliche Lokalität nur an ein Zelt dachte. Und dieses aufzubauen, war im vergangenen Jahr "den Aufwand nicht wert", bilanziert GFG-Präsident Ernst Schweiger: "Vier Tage Aufbau und dann noch 3500 Euro Miete für das Zelt und den Boden - das ist nicht rentabel." Besonders dann nicht, wenn - so wie passiert - die Zeltplane aufgeschlitzt wird und man dann auch noch auf diesen Kosten sitzen bleibt.

Doch dann kam vor einigen Wochen der Klosterbräu-Stadel ins Spiel. Dieser war 2013 schon einmal Schauplatz der Faschings-Party gewesen, in den beiden Folgejahren bekam die GFG ihn aber dann nicht mehr zur Verfügung gestellt. Infolge des Erbpachtvertrages mit dem Eigentümer liegt das Nutzungsrecht jedoch mittlerweile bei der Stadt, was zwei örtliche Gastronomen dazu veranlasste, im Rathaus mal nachzufragen, ob sie den Stadel denn nicht heuer wieder für eine Rosenmontagsparty nutzen könnten.

Als Reaktion auf diese Anfragen wandte sich Bürgermeister Christian Staudter an die GFG. Schließlich sei diese das offizielle Geisenfelder Faschingsorgan und habe somit Sachen Rosenmontagsparty das "Erstzugriffsrecht".

Und von diesem machte die Faschingsgesellschaft dann gerne Gebrauch. "Dort ist schnell hergerichtet und auch schnell wieder aufgeräumt", erläutert der GFG-Präsident. "Das machen wir unmittelbar nach der Party von 0 bis 4 Uhr früh" erzählt Schweiger.

Und dann musste man noch eine schwierige Abwägung vornehmen - eine, die die Jugendschutzauflagen betrifft. Schließlich gelten für die GFG-Party, obwohl diese schon am Nachmittag beginnt und um Mitternacht endet, dieselben Festsetzungen wie bei allen Veranstaltungen, die per "Einzel-Gestattung" genehmigt werden. Konkret heißt dies: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur rein, wenn kein Schnaps verkauft wird oder wenn für die Schnapsbar ein abgetrennter Bereich geschaffen wird, in den nur Erwachsene Zutritt haben.

Diese "Käfighaltung" sei nicht nur ein "Stimmungstöter", weiß Schweiger aus früheren Erfahrungen, sie sei im Klosterbräu-Stadel aufgrund der räumlichen Gegebenheiten auch gar nicht möglich. Und weil auf einen Schnapsverkauf aus wirtschaftlichen Gründen nicht verzichtet werden könne, "blieb uns schweren Herzens nur die Alternative, Jugendliche nicht hereinzulassen", erläutert der GFG-Präsident.

Auf die genannten Festsetzungen hätten sich schon vor Jahren die Fachbehörden, die Bürgermeister und die Polizeidienststellen im Landkreis verständigt, sagt ein Sprecher des Landratsamtes zu dem Sachverhalt - basierend auf einer entsprechenden Empfehlung des Sozialministeriums.

Was freilich eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Faschingsveranstaltungen im Landkreis zur Folge hat. So ist etwa beim Freiluft-Faschingstreiben auf dem Pfaffenhofener Hauptplatz der Verkauf von Schnaps erlaubt. Dass dieser nicht an Jugendliche abgegeben wird, dafür gibt es Auflagen und Kontrollen. Genau diese Regelung, so der Vorschlag Schweigers "wäre doch auch bei Indoor-Faschingsveranstaltungen, die nur bis Mitternacht dauern, ein gangbarer Weg."