Geisenfeld
Erst einmal ein Lärmschutzgutachten

Ergebnis ist maßgeblich für eine eventuelle Baulandausweisung östlich des Schießstättweges

02.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:57 Uhr

Geisenfeld (kog) Kommt im Bereich östlich des Schießstättweges und nördlich der Jägerstraße eine Baulandausweisung infrage? In Hinblick auf das dort befindliche Schützenheim der Klosterjäger will die Stadt hier vor weiteren Entscheidungen ein Lärmschutzgutachten erstellen lassen.

Auslöser ist der Antrag eines Grundeigentümers, der seine Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen haben möchte. Zum einen sei der Bereich schon seit 1987 Bauerwartungsland, und zum anderen stehe einer Ausweisung nichts mehr im Wege, da seit den vom Schützenverein im Jahre 1999 vorgenommene Einhausungen vom Schießbetrieb kaum mehr was nach außen dringe.

Prinzipiell sei das Areal für eine umfassendere Baulandausweisung sehr geeignet, war man sich im Stadtrat einig. Man könnte es eventuell als Folgeprojekt der Ausweisung an der Hopfenstraße ins Auge fassen, hieß es.

Absolut vorrangig sei es jedoch, dass der Schützenverein nicht noch weiter in seinem Betrieb eingeschränkt werde. Oder ihm gar das Ende drohe, wenn etwa ein Käufer eines neuen Baugrundstücks juristisch gegen den Schießbetrieb vorgehe. Wie Bürgermeister Christian Staudter (USB) in der Sitzung wissen ließ, habe der Vorsitzende der Klosterjäger in einem Schreiben an die Stadt bereits entsprechende Befürchtungen geäußert.

Einstimmig wurde am Ende beschlossen, alle weiteren Schritte vom Ergebnis des Lärmschutzgutachtens abhängig zu machen.