Geisenfeld
Einmal ja, immer ja

Immer mehr Anträge auf Einbeziehungssatzung

24.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:30 Uhr

Geisenfeld (kog) Der Bürgermeister hatte wohl schon so etwas geahnt, als man im Mai Ja zu einem Antrag aus Schillwitzhausen sagte: „Das Instrument der Einbeziehungssatzung ist ein zweischneidiges Schwert, weil man damit sehr leicht einen Präzedenzfall schafft“ – frei nach dem Motto „Wenn es bei dem genehmigt wird, dann will ich das für mein Bauvorhaben auch haben“.

Erst im Oktober beschloss der Stadtrat, dem Gastronomen Karl Rockermeier sein Erweiterungsvorhaben per Einbeziehungssatzung zu ermöglichen, und so war es kein Wunder, dass dem Gremium zur jüngsten Sitzung zwei weitere Anträge vorlagen, die am Ende beide bewilligt wurden.

In vielen Dörfern – gerade dort, wo keine Siedlungsentwicklung vorgesehen ist, sind neue Bauvorhaben eigentlich nur im Bereich der bestehenden Bebauung möglich. Für Ausnahmefälle gibt es die Einbeziehungssatzung. Durch eine solche, so sagt das Gesetz, können einzelne Außenbereichsflächen „in den Innenbereich einbezogen werden, wenn sie durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs bereits entsprechend geprägt sind“.

Für den Fall von Roland Kolbinger aus Schillwitzried sah Verwaltungsleiter Hannes Hetzenecker dies als gegeben an, im Fall von Peter Zauner aus Unterpindhart nicht. „Da ist sonst nichts da, deshalb kann man hier nicht von einer Einbeziehung sprechen.“ Solcherlei Differenzierungen wollte der Stadtrat freilich nicht gelten lassen. Im Gremium sieht man die Satzung generell als Instrument, das Bauen in den Dörfern zu ermöglichen und diese dadurch zu stärken. Und außerdem, so Alfons Gigl (FW): „Jetzt haben wir das in Unterpindhart zweimal so genehmigt, da können wir doch beim dritten Antrag von dort nicht Nein sagen.“