Geisenfeld
Milde Strafe für Todesfahrer

21-Jähriger erfasst mit Auto Seniorin in Geisenfeld Gericht senkt Geldstrafe

13.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:49 Uhr

Geisenfeld/Pfaffenhofen (GZ) Nur einen Teilerfolg hat vor Gericht ein 21-Jähriger erzielt, der vor einem Jahr in Geisenfeld mit seinem Auto eine 84-Jährige totgefahren hatte. Gegen den Strafbefehl über 7200 Euro legte er Einspruch ein, er gilt aber als vorbestraft.

Maria L. wollte am 8. Februar abends gegen 19.20 Uhr die Münchener Straße überqueren. Die 84-Jährige hatte keine Chance, als das Auto von Lars P. (alle Namen geändert) sie erfasste. Mit dem Kopf schlug sie gegen die Windschutzscheibe, die dabei zu Bruch ging. Dann wurde ihr Körper neben das Fahrzeug geschleudert. Ihre Verletzungen waren so schwer, dass sie noch an der Unfallstelle verstarb.

"Was mir zur Last gelegt wird, das ist soweit korrekt," , sagt Lars P.. "Sie waren vielleicht nicht ganz aufmerksam", meint Amtsrichter Ulrich Klose, "und einen Tick zu schnell." "Ich war in Gedanken", gibt der Angeklagte zu. Er war voller Freude, weil er wieder einen Ausbildungsplatz gefunden hatte, nachdem er eine Weile arbeitslos gewesen war. An jenem Abend kam er von der Arbeit und wollte einen Freund besuchen, als plötzlich Maria L. vor seinem Wagen auftauchte: Es war dunkel, und auch die Seniorin trug dunkle Kleidung. Aber das kann keine Entschuldigung sein.

Natürlich trage auch Maria L. ein Mitverschulden, räumt Richter Klose ein. Auch sie war unachtsam, und ehe die Scheinwerfer eine dunkel gekleidete Person erfassen, kann ein Fußgänger die Lichter eines Autos erkennen. Nicht umsonst achten Eltern in der dunklen Jahreszeit darauf, dass ihre Kinder Kleidung mit Leuchtstreifen tragen. Erwachsene Fußgänger sind da oft leichtsinnig, wenn sie in dunkler Kleidung über die Straße gehen. Aber: "So ist das halt bei älteren Leuten", sagt der Richter.

Claudia Bartsch, die Verteidigerin von Lars P., hält die Strafe für zu hoch. 120 Tagessätze zu je 60 Euro, damit gilt der Auszubildende als vorbestraft, was für sein berufliches Fortkommen schlecht sei, so die Anwältin. Sie plädiert auf 90 Tagessätze, eine Strafe, die dann auch nicht im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht. Ulrich Klose lässt sich darauf nicht ein. Die 120 Tagessätze seien ohnehin schon am unteren Rand, und die widrigen Umstände beim Unfall - also das Mitverschulden von Maria P. - sei bei diesem Strafbefehl schon berücksichtigt. Aber bei der Tagessatzhöhe lenkt er auch auf Antrag der Staatsanwältin ein: Das Einkommen von Lars P. war vom Gericht geschätzt worden. Tatsächlich aber verdient der Auszubildende gerade mal um die 700 Euro netto im Monat. In seinem Urteil senkt Klose den Tagessatz auf 20 Euro. Damit kommt Lars P. mit einer Geldstrafe von 2400 Euro davon. Die Vorstrafe wegen fahrlässiger Tötung bleibt ihm aber als Hypothek in seinem weiteren Leben.