Geisenfeld
Barrierefreiheit als Knackpunkt

Vor Wiedereröffnung der Marien-Apotheke muss der Zugangsbereich umgebaut werden

20.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:45 Uhr

Die Apotheke in der Augsburger Straße war so lange geschlossen, dass in puncto Barrierefreiheit die strengeren Maßgaben einer Neueröffnung gelten. - Foto: Kohlhuber

Geisenfeld (kog) Im September soll Geisenfeld wieder eine zweite Apotheke bekommen. Vorgesehen ist eine Neueröffnung der Marienapotheke in der Augsburger Straße. Dies gab Bürgermeister Christian Staudter (USB) im Rahmen der Bauausschusssitzung am Mittwoch bekannt.

Vorher muss aber noch ein barrierefreier Zugang geschaffen werden, was sich als sehr aufwendig herausgestellt hat.

Ein solcher auch von Rollstuhlfahrern nutzbarer Zugang ist Voraussetzung, um den Laden wieder als solchen nutzen zu dürfen. Der Bürgermeister erläuterte den Hintergrund: Die Räume seien etwas zu lange leergestanden, um von einer Wiedereröffnung sprechen zu können. In diesem Fall wären die bisherigen Zugangsverhältnisse ausreichend gewesen. So laufe das Ganze aber jetzt unter Neueröffnung, bei der in Sachen Barrierefreiheit die strengeren Vorgaben gelten. Da führe nach den geltenden Bestimmungen kein Weg dran vorbei, "auch wenn nach Aussage des Hauseigentümers die letzten 25 Jahre nur ein Rollstuhlfahrer in den Laden wollte".

Die Schaffung eines barrierefreien Zuganges gestaltet sich dabei im konkreten Fall nicht einfach. So stand das Thema Anfang April schon mal auf der Tagesordnung des Bauausschusses. Damals lag dem Gremium ein Plan vor, diesen Zugang - nach dem Durchbruch der bestehenden Mauer - seitlich zu errichten. Die Räte erteilten dieser Planung damals einstimmig ihre Zustimmung, doch einer pharmazeutischen Kontrollinstanz sei ein Umbau dieser Art nicht barrierefrei genug gewesen, führte der Bürgermeister aus. Konsequenz: Dieser Zugang müsse jetzt doch unmittelbar von der Augsburger Straße aus geschaffen werden. Das Problem: Der dortige Gehweg ist zu schmal, um eine Rampe zu bauen und zugleich die vorgeschriebene Mindestbreite des Bürgersteigs von 1,20 Metern erhalten zu können. Um eine Rampe mit einer rollstuhlgerechten Breite von einem Meter schaffen zu können, bleibe deshalb nichts anderes übrig, als die Fassade im Eingangsbereich ein Stück weit zurückzusetzen, führte Staudter aus. "Mit beträchtlichem Aufwand", ergänzte er, zumal ja auch noch der Eingangsbereich aufgeweitet und an der Rampe ein Schutzgeländer angebracht werden müsse. Rollstuhlfahrer müssten nach den Bestimmungen auch tatsächlich in den Laden reinfahren können, um hier, wie alle Kunden eine Beratung unter Wahrung der Intimsphäre erhalten zu können. "Hochfahren und an der Zugangstüre läuten reicht also nicht", berichtete Staudter.

Hans Kuffer (UL) brachte dann noch eine bauliche Alternative ins Gespräch: die Ausgestaltung des gesamten Gehweges im Bereich des Apothekenzugangs. Dieser "kleine Hügel" bereite niemandem Probleme und stelle die Barrierefreiheit ohne einen aufwendigen Umbau her, meinte er. Eine insgesamt über zehn Meter lange Rampe sei hier "auch nicht schön", zeigt sich Sebastian Zimmermann (ILM) jedoch skeptisch. Doch war man sich am Ende einig, diese Variante zumindest prüfen zu lassen. Allerdings, so der Bürgermeister, dränge die Zeit, weil der neuen Betreiber schon im September eröffnen wolle.