Geisenfeld
20 Eigentümer, 20 Einzelinteressen

Streubesitz im Feilenmoos macht die Erstellung eines Nutzungskonzepts nicht einfacher

21.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:16 Uhr

Schon über die Hälfte der Weiher im Feilenmoos sind von den Kieswerksbetreibern weiterverkauft worden. Auch für solche Seen gilt grundsätzlich das freie Betretungsrecht der Natur, das im Regelfall auch das Baden einschließt - nicht jedoch weitere Nutzungen. - Foto: Kohlhuber

Geisenfeld (GZ) Als Geldanlage, für Fischerei-Zwecke oder schlichtweg zur eigenen Erholung: Die Gründe, warum sich Privatleute oder Vereine im Bereich Feilenmoos einen Weiher gekauft haben, sind vielfältig. Der Streubesitz macht die Erstellung eines Nutzungskonzeptes nicht einfacher.

Zwei Weiher im Feilenmoos gehören dem Landkreis, der Rest ist im Privatbesitz - wobei sich die Eigentumsverhältnisse hier lange Zeit auf ein paar wenige Kieswerksbetreiber konzentrierten. Doch von diesen wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche abgebaute und bescheidgemäß rekultivierte Weiherflächen verkauft. Der Anteil dieser Weiher, von denen etliche an Fischereivereine verkauft oder verpachtet sind, liegt bereits über 50 Prozent - Tendenz steigend. Mit rund 20 verschiedenen Eigentümern hat es das Landschaftsarchitekturbüro Köppel zu tun, das derzeit im Rahmen des laufenden Leader-Prozesses im Auftrag der Stadt ein umfangreiches Nutzungskonzept für die Seenplatte erarbeitet.

Soll dieses zu nachhaltigen Ergebnissen führen, "sind wir auf die Kooperation der Eigentümer angewiesen", weiß die Projektleiterin Barbara Grundner-Köppel. Ihre diesbezüglichen Eindrücke seien jedoch "positiv", sagt sie. Bei der ersten Bürgerbeteiligung Anfang April in Ernsgaden seien auch einige Weiherbesitzer vertreten, und in den Gesprächen mit diesen habe sie schon "das Bewusstsein festgestellt, dass jeder Betroffene gewisse Zugeständnisse machen muss, wenn ein gutes Ergebnis herauskommen soll".

Dies gilt wohl insbesondere für die Eigentümer der Weiher, die sich entlang der Staatsstraße gruppieren, denn auf diesen Bereich sollen sich nach den Plänen die Erholungsnutzungen konzentrieren - schon alleine wegen der besseren Anfahrbarkeit. Doch gerade hier ist, mit Ausnahme des Landkreisweihers, fast alles in Privatbesitz. Eine eventuelle Erholungsnutzung solcher Flächen wirft Fragen auf, die geklärt werden müssen - etwa was die Pflege, die Müllproblematik oder die Haftung angeht.

Doch wie ist eigentlich die Rechtslage bei der Nutzung von privaten Weihern durch die Öffentlichkeit? Grundsätzlich gilt auch für solche Seen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch das freie Betretungsrecht der Natur, sie dürfen also im Regelfall nicht eingezäunt werden. Einfriedungen sind nur zulässig, wo es die Betriebsabläufe oder die Gefahrenabwehr notwendig machen, erläutert Grundner-Köppel.

Das freie Betretungsrecht beinhaltet prinzipiell auch das Baden - nicht jedoch das Fischen (durch Unbefugte), das Campen, das Boot fahren oder das Feuermachen.Und damit sind auch schon einige der Konfliktpunkte genannt, die das Konzept durch eine bessere Trennung der Nutzungen beseitigen oder zumindest minimieren will. "Da wird noch etliches an Gesprächen zu führen sein", ist sich auch Bürgermeister Christian Staudter der Schwierigkeit der Aufgabe bewusst.

Gelegenheit, öffentlich solche Probleme anzusprechen oder eigene Ideen einzubringen gibt es im Übrigen am Dienstag, 9. Mai, in Geisenfeld. Dann findet um 19 Uhr im Geisenfelder Hof die zweite Runde der Bürgerbeteiligung statt. Weitere Termine sind dann am 4. Juli in Manching und am 25. Juli in Reichertshofen.