Ernsgaden
"Bürokratischer, aber alternativlos"

Einheimischenmodell: Ernsgadener Räte beschließen neue Richtlinien und Vergabekriterien

15.11.2017 | Stand 02.12.2020, 17:12 Uhr

Gefragter Hang in Priel: Das Baugebiet Ilmblick war schnell ausverkauft. Auf dem freien Markt wurden die Grundstücke zu Höchstpreisen verkauft. Die Gemeinde hat aber auch 24 Parzellen über das deutlich günstigere Einheimischenmodell vergeben. - Foto: Straßer

Ernsgaden (GZ) Für vergünstigte Baugrundstücke, die im Rahmen des Einheimischenmodells abgegeben werden, gelten in Ernsgaden ab sofort neue Richtlinien. Diese, samt dem dazugehörigen Punktekatalog, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstagabend verabschiedet.

In Zeiten rasant steigender Baulandpreise sind Grundstücke, die von einer Gemeinde vergünstigt abgegeben werden, begehrter denn je. Jetzt sah sich die Gemeinde veranlasst, die Vergaberichtlinien zu überarbeiten, und zwar aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission, des Bundesbauministeriums sowie der Bayerischen Staatsregierung. Diese haben die Kommunen zu beachten, wenn sie Bauplätze "aus sozialen Gründen" verkaufen. Neben den frischen Vergaberichtlinien gibt es einen Punktekatalog (siehe unten), der künftig für die Bewertung von Grundstücksvergaben maßgeblich ist. Der jetzt gefasste Beschluss soll erstmals beim neuen Baugebiet Mittergret IV angewendet werden. Dort bekommt die Gemeinde im Umlegungsverfahren des Baulandmodells voraussichtlich vier Bauplätze. Und für diese gibt es nach Mitteilung des Bürgermeisters derzeit rund 40 Bewerbungen.

Laug Bürgermeister ist das neue Verfahren "aufwendiger und bürokratischer, jedoch zurzeit alternativlos, wenn wir rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen". So richtig glücklich sei im Gemeinderat niemand über die Festsetzungen, diese seien der Gemeinde jedoch von den Aufsichtsbehörden auferlegt worden. Man habe sich eng an die "Vorgaben von oben" gehalten, die Richtlinien mit dem Landratsamt abgestimmt und auch mit der Nachbarstadt Vohburg verglichen, so der Bürgermeister.

Im Vergleich zu den bisherigen Bedingungen, unter denen man ein Gemeindegrundstück erhalten konnte, sind die neuen Richtlinien wesentlich umfangreicher. Wie Josef Partheymüller von der Verwaltung in der Sitzung erläuterte, wird unter anderem künftig von der Gemeinde auch das Einkommen und Vermögen des Bewerbers geprüft. Ferner ist eine Punktevergabe für schwerbehinderte oder pflegebedürftige Menschen vorgesehen, die auf dem zu bebauenden Grundstück wohnen werden. Neu ist auch eine Punktevergabe für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeindlichen Verein. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der erzielten Punkte.

In der Diskussion sprach sich lediglich Elmar Engel (CSU) gegen die neuen Richtlinien aus. Nach seinen Worten solle sich die Gemeinde, trotz der EU-Vorgaben, hier "nicht dreinreden lassen" und selbst entscheiden, wer die Bauplätze bekommt. Auf dieses rechtlich dünne Eis wollte sich die große Mehrheit des Ratsgremiums aber nicht begeben und beschlossen schließlich. Die neuen Richtlinien wurden schließlich mit einer Gegenstimme (Engel) beschlossen.

DER NEUE PUNKTEKATALOG

Gemäß der neuen Richtlinien des Baulandmodells können Bewerber maximal 115 Punkte erzielen, davon 60 Punkte bei den "sozialen Kriterien" und 55 Punkte in dem Bereich, in dem es um den "persönlichen Bezug zur Gemeinde" geht. Die Kategorien für die zu vergebenen Punkte teilen sich wie folgt auf:

 

Soziale Kriterien: 1. Ehe oder Lebenspartnerschaft (zehn Punkte); 2. Vermögen (maximal vier Punkte); 3. Einkommen (maximal sechs Punkte); 4. Anzahl der minderjährigen Kinder (zehn Punkte je Kind, maximal drei Kinder anrechenbar); 5. pflegebedürftige Angehörige im eigenen Haushalt (fünf Punkte); 6. Schwerbehinderung eines Bewerbers (fünf Punkte).

 

Persönlicher Bezug zur Gemeinde: 7. Hauptwohnsitz in der Gemeinde, mindestens zwei Jahre (acht Punkte für jedes Jahr, berücksichtigt werden maximal fünf Jahre); 8. Erwerbstätigkeit in der Gemeinde, mindestens zwei Jahre (ein Punkt für jedes Jahr, berücksichtigt werden maximal fünf Jahre); 9. Mitgliedschaft in einem örtlichen Verein (ein Punkt für jedes Jahr, berücksichtigt werden maximal fünf Jahre); 10. aktive ehrenamtliche Tätigkeit in einem örtlichen Verein oder Gremium (ein Punkt für jedes Jahr, maximal fünf Jahre). | hg