"Ebenso unzutreffend wie unsachlich"

Stadtverwaltung will IG-Howa-Flugblatt so nicht stehen lassen – und stellt Sachverhalt in deutlichen Worten richtig

24.07.2013 | Stand 02.12.2020, 23:52 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Das am Wochenende verteilte Anti-Moschee-Flugblatt der Interessengemeinschaft Bürger gegen Islamzentrum an der Hohenwarter Straße (IG Howa) hat hohe Wellen geschlagen – und auch die ansonsten neutrale Stadtverwaltung hat sich nun zu Wort gemeldet, um Sachverhalte rund um die Genehmigung für den Neubau der Moschee ins rechte Licht zur rücken.

Ebenso unzutreffend wie unsachlich befasse sich das Flugblatt mit der Sache. Ohne weitere Kommentierung der übrigen der Meinungsfreiheit geschuldeten Inhalte des Flugblatts fordern zumindest diese Äußerungen aus Sicht der Baugenehmigungsbehörden Widerspruch und sachliche Richtigstellung, schreibt der Pfaffenhofener Stadtjurist Florian Erdle in Absprache mit Bauausschuss und Landratsamt im Namen der Stadtverwaltung.

„Die Verfasser des Flugblattes unterstellen in ihrer Ablehnung des Bauvorhabens den beteiligten Behörden und kommunalen Amtsträgern auf Stadt- und Kreisebene sachfremde Erwägungen, unzulässige Geheimhaltung und Amigo-Vorgehen“, heißt es. Diese gänzlich haltlosen Unterstellungen wolle man in aller gebotenen Deutlichkeit zurückzuweisen. Werde im Flugblatt zunächst noch als „interessanter Einblick“ gewertet, „dass es in der Pfaffenhofener Stadtverwaltung und im Landratsamt seit Langem interne Vorgespräche zum Bau der Moschee gab“, so zeige diese Wertung vielmehr, dass es den Verfassern an jeglichem Einblick in die gebotene Verwaltungsabstimmung größerer Bauprojekte in mehrstufigen Genehmigungsverfahren fehle.

Sachlich falsch wird laut Erdle weiter behauptet, der Pfaffenhofener Stadtrat habe dem Bauantrag zugestimmt. Vielmehr sei im Bauausschuss das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden – und dabei hätten die Räte lediglich die Höhe des Minaretts kontrovers diskutiert. Die Mehrheit der Mitglieder des Gremiums, denen im Flugblatt namentlich ihr Abstimmungsverhalten vorgeworfen werde, habe den Beschluss nicht „ohne konkret ausreichende Information über die absehbaren Folgen“ gefasst, sondern sei dabei dem Vorschlag der Bauverwaltung nachgekommen, die den Bauantrag nach den maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften geprüft und befürwortet habe.

„Zurückzuweisen ist des Weiteren die Behauptung, dass die Baugenehmigung ,über die Köpfe der Bürger hinweg mit aller Macht und ohne auf Bedenken der Bürger einzugehen innerhalb kürzester Zeit durchgeboxt‘ wurde beziehungsweise die Unterstellung, dass die Zulassungsentscheidungen bewusst in der Nähe von Ferienzeiten getroffen worden seien“, heißt es weiter. Genehmigungsverfahren von Stadt und Kreis würden nicht auf passende Zeitpunkte hin ausgerichtet, sondern dann zum Abschluss gebracht, wenn die erforderlichen Unterlagen vorlägen und geprüft worden seien.

„Die Flugblattverfasser gehen so weit, eine Erklärung der ,kommunalpolitischen Moscheebefürworter‘ zu fordern, was diesen an der Politik des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan so gefalle, ,dass sie gleich zwei Ausnahmen und sieben Befreiungen gewährt haben‘“, schreibt Stadtjurist Erdle weiter. „Da die Verfasser nach eigener Angabe die Beratung eines Münchner Fachanwalts in Anspruch genommen haben, dürfte ihnen dieser auch die Unerheblichkeit religiöser und weltanschaulicher Fragen für das öffentliche Bauordnungs- und Bauplanungsrecht vermittelt haben.“ Der an der Hohenwarter Straße geplante Baukörper entspreche weitestgehend dem städtischen Bebauungsplan. Die erteilten Befreiungen und die erteilte Ausnahme würden sich sämtlich im Bereich des Zulässigen bewegen. Entsprechend verwahrt sich die Stadtverwaltung der Behauptung der IG Howa, es sei wider besseres Wissen ein den Grundzügen des Bebauungsplans widersprechender Bau zugelassen worden. Dass der Bauausschuss im Sinne der Anlieger in seinem Beschluss die Bauaufsichtsbehörde ausdrücklich ersucht habe, im Genehmigungsverfahren die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit umfassend zu prüfen und erforderliche Anordnungen zu treffen, bleibe „von den Gegnern des Vorhabens, die ihre Position stattdessen populistisch gänzlich unberücksichtigt sehen, seit jeher unerwähnt“, heißt es.

„Dabei müssen die Verfasser des Flugblatts einräumen, ihre qualifizierte Rechtsberatung habe bestätigt, dass die durch die Bauverwaltung des Landratsamts erteilte Baugenehmigung keinerlei Verstöße gegen das Nachbarrecht enthält“, kritisiert Erdle weiter. Den juristischen Weg gegen jede als rechtswidrig empfundene Genehmigung, nämlich den Gang zum Verwaltungsgericht, hätten die Moscheegegner bewusst nicht eingeschlagen.

Das „Nachtreten in einem Flugblatt“, von dem auch unbeteiligte städtische Mitarbeiter beteiligt sind, zeuge von keinem guten Stil. „Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass sich die Pfaffenhofener Bürgerschaft ihre eigene Meinung zum Inhalt dieser tendenziösen Veröffentlichung bilden wird“, schließt das Schreiben.