Pfaffenhofen
Denkzettel für Kiffer

Jugendstrafe und 3000 Euro Geldbuße: 20-Jähriger hat 200 Gramm Marihuana im Darknet bestellt

20.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:40 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Einen kräftigen Denkzettel hat das Pfaffenhofener Amtsgericht einem 20-Jährigen verpasst, der angeklagt war, über 200 Gramm Marihuana über das Internet bestellt zu haben.

Es verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 3000 Euro. Dennoch kam er mit einem blauen Auge davon: Eine Jugendstrafe wurde zu Bewährung ausgesetzt.

Lennard P., 20, (Name geändert) sitzt schmal, blass und schüchtern auf der Anklagebank. "Willst du reinen Tisch machen?", fragt ihn Amtsrichter Ulrich Klose. Ja, will er: Über Freunde sei er ans Rauchen gekommen, und dann habe er im Internet gesehen, dass man im Darknet, dem anonymen "dunklen" Teil des Internets, Marihuana beziehen kann. Das habe er dann "ausprobiert" und gut 200 Gramm gegen Vorkasse mit der digitalen Währung Bitcoin bestellt. Aber statt des Paketboten klingelte im vergangenen Jahr am 27. Juni die Polizei an der Haustür. Die Sendung aus Kanada war vom Zoll am Frankfurter Flughafen abgefangen und dann untersucht worden: Knapp 24 Gramm reiner Wirkstoffgehalt wurden von den Kriminaltechnikern festgestellt, was für eine gute Qualität spricht. Damit hatte Lennard sich ein dickes Problem eingehandelt: Als "geringe Menge" gelten in Bayern bis zu sechs Gramm, sein "Gras" hatte das Vierfache des Wirkstoffs. Die Polizei beschlagnahmte zwei Rechner, das Handy und schickte eine Probe seiner Haare zur Analyse. Ergebnis: positiv. Für die Ingolstädter Staatsanwaltschaft alles Gründe, ihm die Mindeststrafe von zwei Jahren Haft anzudrohen.

Lennard versucht allerdings schon zu Beginn der Verhandlung, den Ball flach zu halten. Er überreicht dem Richter und den beiden Schöffen eine Bescheinigung über Drogenscreenings, die belegen, dass er seit dem Vorfall clean ist. Mit seinen früheren "falschen" Freunden habe er gebrochen und seither die Finger von Drogen gelassen.

Diese Läuterung beeindruckt auch die Staatsanwältin. Aber: Lennard sei, wenn auch jung, ein Erwachsener, selbst wenn er noch bei seinen Eltern lebt. Seine Ausbildung ist abgeschlossen, er hat einen guten Job. Erschwerend komme hinzu, dass Lennard schon einmal Marihuana im Internet bestellt habe, wenn auch in geringerer Menge. Sie beantragt, ihn nach dem Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, plädiert aber auf einen "minderschweren Fall" und fordert eine Freiheitsstrafe "am untersten Ende" von sechs Monaten zur Bewährung und eine Geldbuße von 1000 Euro.

Der Verteidiger Walter Gräf widerspricht: Auch wenn sein Mandant jetzt einen reiferen Eindruck mache, war er doch zum Tatzeitpunkt ein jugendlicher Azubi mit einem typisch jugendlichen Verhalten. Er sei an die falschen Freunde geraten. "Der Warnschuss war laut genug", sagt er, es brauche keine Jugendstrafe, um seinen Mandanten ans Nachdenken zu bringen.

Das Schöffengericht folgt dieser Argumentation. Seit dem Vorfall sei ein Jahr vergangen, und dieses Jahr sei "gottseidank nicht vergeblich ins Land gegangen", so Klose. Das Gericht setzt in seinem Urteil eine Jugendstrafe aus, Lennard wird eine Bewährungszeit von eineinhalb Jahren auferlegt, in denen er von einem Bewährungshelfer begleitet wird. Aber damit er das Urteil nicht als Freispruch missversteht, brummt ihm das Gericht eine Geldstrafe von 3000 Euro auf, zahlbar in zehn Monatsraten. Sollten bei Lennard allerdings die "schädlichen Neigungen" wieder durchbrechen, die ihm die Staatsanwaltschaft in der Anklage unterstellt hat, dann, mahnt Richter Klose, kommt's zur Nachverhandlung.