Pfaffenhofen
Gericht lehnt Gutachten über Landrat ab

Wahlleiter prüft Rechtsmittel - Käser und Franken sehen sich in einer Zwickmühle

22.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:05 Uhr
Pfaffenhofens Landrat Martin Wolf −Foto: Hartmann

Pfaffenhofen (PK) Das Amtsgericht Pfaffenhofen hat es abgelehnt, ein ärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand von Landrat Martin Wolf (CSU) erstellen zu lassen. Mit dieser Nachricht hat Wahlleiter Heinz Taglieber jetzt die Mitglieder des Kreiswahlausschusses konfrontiert. Dessen Fahrplan, mit dem die Landratswahl vom 7. Mai formell abgeschlossen hätte werden sollen, ist damit gescheitert.

Vor allem aus Gründen der Rechtssicherheit wollte der Wahlleiter ein gerichtliches Verfahren anstoßen, mit dem die Geschäftsfähigkeit des Landrats, der nach einem Motorradunfall im Krankenhaus liegt und an einer Gedächtnisstörung leidet, geprüft werden sollte. Denn nur einem geschäftsfähigen Martin Wolf könne man gemäß Wahlgesetz über seinen Wahlsieg informieren, so Taglieber. Und erst dann würde die Sieben-Tage-Frist anlaufen, binnen derer der Landrat die Wahl annehmen muss.

Das Amtsgericht habe die Einleitung eines Sachverständigengutachtens abgelehnt, „weil es keine rechtliche Grundlage dafür gesehen hat“, so der Wahlleiter. Man werde nun prüfen, ob gegen diese Entscheidung Rechtsmittel möglich sind – „wenn nicht werden wir uns eine andere Möglichkeit überlegen müssen, mit der wir den Landrat zeitnah informieren können.“

Bereits am Mittwoch will sich der Kreiswahlausschuss zu einem Informationsaustausch treffen. Fragen dürften die Ausschussmitglieder zur Genüge haben – wie beispielsweise Markus Käser (SPD) und Michael Franken (JWU) gestern bereits angedeutet haben. So sei Heinz Taglieber für die rechtsgültige „Verständigung“ des Landrats zuständig, sagte der Pfaffenhofener Stadtrat und SPD-Kreisvorsitzende. Der Wahlausschuss müsse aber darüber befinden, wie er mit einer möglichen Unterschrift von Martin Wolf umgeht und ob wegen des Gesundheitszustandes des Landrats möglicherweise sogar ein Hindernisgrund für einen Amtsantritt vorliegt. Aufgrund der ihm vorliegenden Informationen könne er eine derart weitreichende Entscheidung nicht treffen, stellte Käser klar. Ohne ein ärztliches Gutachten sehe er sich nicht dazu in der Lage, festzustellen, ob ein Hindernis vorliege oder nicht.

Ähnlich äußerte sich auch der Reichertshofener Bürgermeister. Es müsse nicht unbedingt ein amtsärztliches Gutachten sein, „aber ich brauche eine Art Entscheidungshilfe“, sagte Franken. Schließlich gehe es dabei um Fragen mit erheblichen rechtlichen Auswirkungen. Florian Schranz (CSU) will erst das morgige Ausschusstreffen abwarten, um sich ein besseres Bild über die rechtliche Lage machen zu können, sein Pfaffenhofener Stadtratskollege Albert Gürtner (FW) hat mit einer Unterschrift des Landrats dagegen kein Problem: Er gehe davon aus, „dass Martin Wolf und seine Familie wissen, was dahinter steckt, wenn er unterschreibt. Da brauche ich kein Gutachten.“