Beschwerde zurückgewiesen

21.04.2010 | Stand 03.12.2020, 4:05 Uhr

Reichertshausen/Pfaffenhofen (mha) Die Dienstaufsichtsbeschwerde, die Reinhard Ruthemeier gegen den Reichertshausener Bürgermeister Reinhard Heinrich eingelegt hatte (Pfaffenhofener Kurier berichtete), ist ins Leere gegangen. Nach ihrer Prüfung sieht die Kommunalaufsicht beim Pfaffenhofener Landratsamt keinerlei Ansatzpunkte, um weiter tätig zu werden.

Wie berichtet, ist Reinhard Ruthemeier (Mitglied der Freien Wähler Reichertshausen) der Urheber der Dienstaufsichtsbeschwerde. Sie steht in Zusammenhang mit den umstrittenen Vorgängen um den Beschluss des Gemeinderates, die Nutzung des Schulungsraums der Feuerwehr für politische Fortbildungsmaßnahmen nicht zu erlauben. Die Vorwürfe gegen den Rathauschef hatten darin gegipfelt, er habe die Verantwortlichen der Feuerwehr beeinflusst und sich die Zustimmung des Gemeinderates "mit falschen Behauptungen erschlichen".

 
Die Rechtsaufsicht des Landratsamtes freilich bewertet die Begründung für die Dienstaufsichtsbeschwerde in ihrer Stellungnahme nur als "Behauptungen, Vermutungen, persönliche Wertungen, Anschuldigungen und sogar Unterstellungen", die nicht bewiesen sind. "Konkrete Rechtsverstöße", so Moritz von Gustedt, Jurist am Landratsamt, seien nicht angeführt "und im Übrigen auch nicht ersichtlich". Deshalb seine abschließende Beurteilung: "Wir verzichten daher darauf, die Angelegenheit weiter zu verfolgen." Auch die gleichzeitige Beschwerde Ruthemeiers gegen 3. Bürgermeister Matthias Fuchs wird von der Kommunalaufsicht zurückgewiesen. Die vom Beschwerdeführer gerügten Äußerungen von Fuchs in einem Leserbrief sind laut Jurist von Gustedt "der Privatsphäre" zuzurechnen, Weder dem Bürgermeister noch dem Gemeinderat und auch nicht der Rechtsaufsicht stehe es aber zu, ihn "in der Ausübung seines garantierten Grundrechts einzuschränken".