Aktuell
So wird man Schöffe

13.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:42 Uhr

Aktuell können sich Interessenten für die nächste Amtszeit von 2019 bis 2023 als Schöffen bewerben - am Amtsgericht oder in den Strafkammern des Landgerichts. Es ist möglich, im Jugendschöffengericht oder im Schöffengericht für Erwachsene tätig zu werden.

Ein Schöffe hat als Laienrichter dasselbe Stimmrecht wie ein professioneller Richter, er darf ebenso Fragen stellen. Den Vorsitz hat der Berufsrichter inne.

Eines sollte jedem Bewerber klar sein: "Entweder man ist Schöffe oder nicht", so Ulrich Klose, Vorsitzender vom Pfaffenhofener Schöffengericht. Das bedeutet unter anderem, dass der Schöffe vor Gericht erscheinen muss, wenn es verlangt wird. Auf jeden kommen im Jahr etwa zehn Einsätze zu, so Klose. Das heißt aber nicht, dass man nur zehn Termine hat. Denn bei einem komplizierten Fall sind durchaus auch mal 20 Verhandlungstage angesetzt. Der Arbeitgeber eines Schöffen muss ihn übrigens für seine Tätigkeit am Gericht freistellen. Bezahlt wird ein Schöffe nicht, aber der Verdienstausfall wird bis zu festgelegten Höchstgrenzen erstattet, auch die Fahrtkosten bekommen die Laienrichter zurück.

In der Regel bewerben sich immer doppelt so viele Interessenten als Schöffen benötigt werden, so Klose. Am Ende entscheidet der Schöffenwahlausschuss.

Wer sich für eine Tätigkeit als Schöffe interessiert, kann sich an seine Kommune wenden, die die Personen dann vorschlägt. Wer Jugendschöffe werden will, kann seine Bewerbung bis spätestens 18. März an das Landratsamt, Sachgebiet Familie, Jugend, Bildung, in Pfaffenhofen richten. Formulare können dort heruntergeladen werden oder telefonisch unter Telefon (08441) 27 250 angefordert werden. ‹Œdbr