Sohn zur Anzeige gegen den eigenen Vater angestachelt

02.07.2009 | Stand 03.12.2020, 4:50 Uhr

Neuburg (pes) Wegen Anstiftung zur Falschverdächtigung wurden Beate W. und Sonja B. (Namen geändert) gestern von Jugendrichter Gerhard Reicherl zu Geldstrafen von 1800 und 2200 Euro verurteilt. Hinter dem Prozess steckte eine vertrackte Geschichte, die sich im Juli vergangenen Jahres in einem Ort im südlichen Landkreis zugetragen hat.

Sonja B., 42 Jahre alt, ist von ihrem Mann geschieden. Sohn Peter (21) lebt beim Vater. An einem Sommerabend stand Peter vor ihrer Tür, erzählte, dass sein Vater ihm im Streit eine Ohrfeige verpasst hätte. Dies entsprach nach Auffassung des Gerichts der Wahrheit. Allerdings, so stand für Anklagevertreter Franz Burger und den Jugendrichter am Ende des Verfahrens fest, hätten die beiden Frauen Peter dazu gedrängt, Strafanzeige gegen den Vater zu erstatten und so Schmerzensgeld zu bekommen. Um das zu erreichen, hätten die beiden den Vorfall aufgebauscht.

Einen Tag nach dem Vater-Sohn-Streit trafen sich Mutter und Sohn bei Beate W., einer Bekannten. Sie habe nach Peters Angaben den Strafantrag ausgefüllt, "weil der Peter wegen einer Verletzung des rechten Daumens nicht richtig schreiben konnte", so die 27-jährige Angeklagte. Außerdem habe man einen Arzt gerufen, der sich Peters Verletzungen anschauen sollte. "Er war mit Würgemalen übersät und wollte aus Angst nicht mehr heim zum Vater", erzählt Beate W., die den jungen Mann für rund drei Wochen bei sich aufgenommen habe.

Der Arzt, der an diesem Tag Bereitschaft hatte, hingegen konnte nicht mit Sicherheit sagen, ob es sich bei Peters Blessuren um frische Verletzungen gehandelt habe. "Die beiden Frauen haben viel geredet, der junge Mann wirkte eher verschüchtert", erklärt der Mediziner vor Gericht und irgendwie sei ihm das Szenario "schon komisch vorgekommen", meint er, als ihn der Jugendrichter zu seinem Eindruck befragt. Noch bevor Peter bei der Schrobenhausener Polizei den Vater anzeigte, habe die Mutter bereits auf der Wache angerufen und gefragt, ob ihr Sohn schon da gewesen sei, zitiert Reicherl aus den Protokollen. "Ich habe meinem Ex nie eins auswischen wollen", versucht sich Sonja B. indes zu rechtfertigen.

"Mama sagte, ich könnte den Vater anzeigen", so David in seiner Aussage. Nachdem er seinem Vater gegen das Schienbein getreten habe, habe er sich "eine Bockfotzen" eingefangen. Dafür habe sich der Vater später bei ihm entschuldigt. Mehr sei nicht passiert. Einen kleinen Fleck an seinem Hals habe Beate W. noch schlimmer gemacht, indem sie ihn just an der Stelle gezwickt habe. Und mitgemacht habe er nur wegen des Geldes, "ich hatte doch keine Ahnung, was eine Strafanzeige ist", meint der 21-Jährige weiter. Einige Tage später zog er die Anzeige wieder zurück.

"Beide Frauen haben Peter aufgehetzt, den Vater anzuzeigen und den Vorfall drastischer darzustellen als er war." Wenngleich auch Peters Angaben mit Vorsicht zu genießen seien, gebe es einige Indizien, die dafür sprächen, dass sich die Frauen der Anstiftung zur Falschverdächtigung schuldig gemacht hätten, begründet Reicherl das Urteil.