Rohrenfels
Gefahrenstellen beseitigen

Gemeinderat Rohrenfels beschäftigt sich mit einer Zufahrt und einer Gebührensatzung für Straßensperrungen

15.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:29 Uhr
Als gefährlich stuften die Gemeinderäte die Zufahrt des Anwesens ein, das am Ortseingang von Wagenhofen gegenüber der Einmündung der Staatsstraße 2046 in die Augsburger Straße liegt. Hier will ein Kaufinteressent in den Nebengebäuden Appartements für Montagearbeiter bauen. −Foto: Hammerl

Rohrenfels (ahl) Weitgehend Routineangelegenheiten hatte der Gemeinderat Rohrenfels in seiner mit 45 Minuten vergleichsweise kurzen Sitzung zu erledigen.

Lediglich zu den neuen Gebühren für Straßensperren und einer Bauvoranfrage aus Wagenhofen gab es Diskussionen.

Die Verwaltung hatte angelehnt an die Gebührensatzung in Bergheim eine Pauschale von 150 Euro vorgeschlagen, wenn Bürger Straßensperrungen beantragten, die von Gemeindearbeitern übernommen werden sollen. Bürgermeister Wigbert Kramer (CSU) erläuterte den Gemeinderäten, dass Bauhofleiter Josef Neff errechnet habe, je zwei Arbeiter seien durchschnittlich zwei Stunden für den Aufbau und Abbau der Straßensperren beschäftigt, zudem müssten die Batterien in den Leuchtmarkierungen regelmäßig ausgetauscht werden. Dritte Bürgermeisterin Manuela Heckl (Dorfgemeinschaft (DG) Rohrenfels) meinte, so groß sei der Aufwand für Rohrenfels doch nicht und schlug vor, lediglich 100 Euro für Straßensperren zu kassieren. Nach kurzer Diskussion, in der es darum ging, wie oft Straßensperren überhaupt angefordert würden und wie groß der Aufwand sei, wurde einstimmig beschlossen, die Gebühren auf 100 Euro festzusetzen, da der Aufwand in Rohrenfels als deutlich geringer angesehen wird als in Bergheim. „Außerdem fangen wir jetzt neu mit der Gebühr an, da wollen wir unsere Bürger nicht überfordern“, erklärte Kramer die Entscheidung gegenüber unserer Zeitung. Außerdem käme eher selten vor, dass die Bauhofmitarbeiter die Sperren aufbauten. Wenn Bürger lediglich das Material ausleihen und die Schilder selber aufstellen, werden 50 Euro berechnet. Hier übernehmen die Bauhofmitarbeiter lediglich Kontrollfunktionen. Für Vereine und kirchliche Veranstaltungen fallen keine Gebühren an.

Etwas länger beschäftigte auch die Bauvoranfrage für ein Grundstück an der Neuburger Straße, direkt am Ortseingang von Wagenhofen, das Gremium. Dort will ein Kaufinteressent das vorhandene Wohnhaus samt Büroräume in vier Wohnungen umbauen und den Kniestock erhöhen, um im Dachgeschoss zwei weitere Wohnungen unterzubringen. Zudem sollen bestehende Garagen und Lagerflächen auf zwei Ebenen in circa 14 bis 16 Wohnungen und Apartments umgebaut werden, lediglich die östlichste Garage bleibt erhalten. Da für die insgesamt 20 Wohneinheiten mit einer Vielzahl an Bewohnern gerechnet werden muss, äußerten vor allem die Wagenhofener Gemeinderäte Bedenken. Geplant sind neben den Wohnungen Apartments für Montagearbeiter, was bedeute, dass besonders in den Stoßzeiten des Berufsverkehrs mit erheblichem Verkehrsaufkommen an der Zufahrt des Grundstückes gerechnet werden müsse. Die sei höchst unübersichtlich, lautete der Tenor. Kein Problem sahen die Gemeinderäte beim Umbau des bestehenden Wohnhauses, eine Aufstockung wurde jedoch ebenso wie der Umbau der Nebengebäude in Apartments einstimmig abgelehnt. Kramer hatte den Sachverhalt vorgetragen, enthielt sich dann aber der Stimme, da er geschäftlich involviert sei. Verwaltungsleiter Josef Lux merkte dazu an, eine Enthaltung sei nicht zwingend notwendig, da Kramer weder Käufer noch Verkäufer sein.

Wie in den vergangenen Jahren erhält die katholische Pfarrkirchenstiftung St. Martin 1200 Euro Zuschuss für die ungedeckten Kosten des Martinsheims in Wagenhofen, für das im vergangenen Jahr 3357 Euro für Strom und Heizung ausgegeben werden mussten, denen 1390 Euro an Einnahmen gegenüberstanden. Für die Kirchenstiftung entstand somit ein Defizit von 1967 Euro, zu dem noch der Wasserverbrauch auf dem Friedhof in Höhe von rund 100 Euro kommt.

Keine Einwände hatte der Gemeinderat gegenüber den Bauvorhaben der Nachbarkommunen. Da ist zum einen der Bebauungsplan „Buch-Südost“ der Gemeinde Ehekirchen. Auf 1918 Quadratmetern Fläche wird ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Oberhausen plant laut Bebauungsplan „Ecker“ in Unterhausen ein allgemeines Wohngebiet für 39 Einzelhäuser mit maximal je zwei Wohneinheiten. Hinzu kommen im Süden elf Wohneinheiten mit je fünf bis acht Wohnungen.

Durchgewunken hat der Rohrenfelser Gemeinderat auch die Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Ehekirchen, die eine Konzentrationsfläche für Windkraft ausweisen will.