Rennertshofen
Im Herrschaftsgebiet der Ussel

Überschwemmungsflächen des Donau-Nebenflusses werden erfasst mit Folgen für Anlieger und Markt

26.04.2017 | Stand 02.12.2020, 18:14 Uhr

Die Ussel war bei der Schneeschmelze im Februar 2011 stark angeschwollen und uferte auf Wiesen und Straßen in Trugenhofen aus. Solche Überschwemmungsflächen wurden nun formell erfasst. ‹ŒArch - fotos: r

Rennertshofen (DK) Wenn die Ussel bei Schneeschmelze oder starken Regenfällen ihr Bett verlässt, schafft sie Fakten. Diese Fakten werden nun formell erfasst, die Überschwemmungsflächen bei hundertjährlichen Hochwassern festgeschrieben. Das hat Folgen für Anlieger und Markt.

Bei Lichte betrachtet richtet sich die staatliche Verwaltung mit diesem formellen Akt nur auf die Vorgaben ein, die ihr vom Fluss gesetzt werden. Das Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt hat bereits 2014 die Flächen vorläufig gesichert, die bei sehr starken Hochwassern überschwemmt werden. Dafür haben die Beamten das Gelände am Boden und aus der Luft vermessen. "Dann haben wir im Modell ein Hochwasser durchlaufen lassen, das statistisch alle 100 Jahre vorkommt, ein sogenanntes HQ 100", erklärte Holger Pharion, Abteilungsleiter im Wasserwirtschaftsamt, auf Nachfrage unserer Zeitung am Telefon. Wichtig zum Verständnis: Es geht nicht um Donauhochwasser, das bei Stepperg in die Ussel zurückstaut, sondern um Überflutungen, die der Nebenfluss zwischen Trugenhofen und Stepperg selbst hervorbringt. "Das Überschwemmungsgebiet der Ussel wurde 2014 vorläufig gesichert und soll nun endgültig festgeschrieben werden", berichtete Odo Utschig, Geschäftsleiter der Rennertshofener Verwaltung, am Dienstabend im Marktgemeinderat. Dafür wurde jetzt die Stellungsnahme der Marktgemeinde eingeholt.

Die Volksvertreter haben diesen Erlass vom Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen offiziell zur Kenntnis genommen. Auf den Zusatz "Einwände werden nicht erhoben" verzichtete das Gremium bewusst. Eine Überprüfung der Erfahrungswerte und Berechnungen des Wasserwirtschaftsamtes ist der Marktgemeinde kaum möglich. "Wir müssten jede einzelne Fläche gesondert anschauen und bewerten, das ist schlicht nicht machbar", erklärte Bürgermeister Georg Hirschbeck (CSU). Im Verfahren läuft die Anhörung. "Einwendungen, auch von Bürgern, werden geprüft, ob sich an den Flächen etwas geändert hat und so weiter", erläuterte Pharion.

Welche Folgen hat diese Festsetzung? Zunächst einmal hat der formelle Akt direkte Auswirkungen auf die Bauleitplanungen der Marktgemeinde. "Grundsätzlich dürfen in den festgesetzten Überschwemmungsflächen keine Baugebiete ausgewiesen werden und auch keine Bauwerke errichtet werden", erklärte Pharion. Das Landratsamt könne aber Ausnahmen genehmigen. Dafür müssen aber gesonderte Vorschriften eingehalten werden - zum Beispiel müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden, wenn Retentionsraum des Flusses zugebaut wird.

Für die Anwohner, besonders für die Landwirte, entstehen weitere Einschränkungen, was die Lagerung wassergefährdender Stoffe angeht. "Der Neubau von Dungstätten ist unzulässig", sagte Bürgermeister Hirschbeck. Bestehende Güllegruben müssten umgerüstet werden. "Alle Lagerung wassergefährdender Stoffe über 1000 Liter erfordert eine Überprüfung. Darauf sollten wir die Leute hinweisen", meinte Ludwig Bayer (FW), erfahrener Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes. "Für die Landwirte vor Ort ist das nichts Neues, die Flächen sind ja bereits seit 2014 vorläufig gesichert", sagte Pharion.

Entlang von knapp zehn Kilometern Flusslänge liegen die Überschwemmungsflächen. An der Störzelmühle an der westlichen Landkreisgrenze reicht das Wasser bis an die Bebauung heran, in Trugenhofen wird nicht nur die Fischzucht von den Fluten bedroht, sondern auch die Kirche und einige Anwesen werden eingebettet. Für ein Grundstück an der Bertoldsheimer Straße in Rennertshofen hat die Benennung als Überschwemmungsfläche direkte Folgen für die Pläne der Marktgemeinde. "Hier war seniorengerechte Wohnbebauung geplant, doch ein Großteil des gemeindeeigenen Grundstücks ist nicht bebaubar", erklärte Hirschbeck. In Hatzenhofen und Stepperg gibt es auch überschwemmte Gärten.

 

Die Vorschriften für Überschwemmungsflächen regelt Artikel 78 Wasserhaushaltsgesetz, einzusehen unter der Adresse www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html im Internet.