Rennertshofen
Gemeinderäte wachsen mit der Bevölkerung

Gremien in Rennertshofen und Oberhausen werden bei der nächsten Kommunalwahl vergrößert

30.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:45 Uhr

Die Rennertshofener Bevölkerung wächst, neue Baugebiete werden ausgewiesen. Das bedeutet, dass der Gemeinderat mitwächst. ‹ŒArch - foto: Schanz

Rennertshofen/Oberhausen (szs) Neuburg hat die 30 000-Einwohner-Marke überschritten (wir berichteten). Doch auch manche Gemeinde im nördlichen Landkreis kratzt an wichtigen Hürden bei der Bevölkerungszahl. Rennertshofen ist dabei, die 5000er-Marke zu überspringen, Oberhausen knackt bald die 3000er-Marke.

Damit vergrößern sich bei der nächsten Kommunalwahl die Gemeinderäte.

Laut der Bayerischen Gemeindeordnung liegt die Zahl der Volksvertreter samt Bürgermeister bei Kommunen mit 1000 bis 2000 Einwohnern bei 12, bis zu 3000 Einwohnern bei 14, mit bis zu 5000 Einwohnern bei 16 und bis zu 10 000 Einwohnern bei 20. "Wir sind bei 5040", sagt der Rennertshofener Bürgermeister Georg Hirschbeck. Zwar müssen noch die Nebenwohnsitze herausgerechnet werden, doch für die nächste Kommunalwahl im März 2020 sollte es reichen. Ausschlaggebend ist die offizielle Bevölkerungszahl am Landesamt für Statistik, Stichtag ist im September 2019. Mehrere Baugebiete hat man in Rennertshofen auf den Weg gebracht, die Nachfrage nach Grundstücken und Wohnraum ist groß. Das ist in Oberhausen nicht anders. Auch hier müsste die 3000er-Marke bald überschritten sein. "Wir stehen aktuell bei rund 2900. Wenn nichts dazwischen kommt, sollte das bis 2019 machbar sein", sagt Andreas Czerny - und der muss es als Kämmerer wissen. Auch Aresing und Karlskron sind mögliche Anwärter für vergrößerte Gemeinderäte, liegen knapp unter der 3000er beziehungsweise der 5000er Marke.

Ein vergrößerter Gemeinderat wird es für die Kandidaten einfacher machen, ins Gremium einzuziehen. Sonst ändert sich wenig. Bei der 5000er Marke verschärfen sich lediglich Formalitäten bei er Rechnungsprüfung, erklärt Sylvia Nobis vom Sachgebiet Kommunalwesen am Landratsamt.