Neuburg
Reduzierter Reisepass

Seiten und Aufkleber entfernt: 41-Jähriger wegen Urkundenfälschung zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt

25.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:27 Uhr

Neuburg (flw) Auf Seite vier: ein Aufkleber weggekratzt. Die Seiten fünf bis zehn: vollständig entfernt. Der Ausweis eines 41-jährigen Mannes aus Neuburg stand gestern, neben dem Angeklagten selbst, im Mittelpunkt einer Verhandlung am Amtsgericht, an deren Ende der Asylbewerber wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 300 Euro verurteilt wurde.

 

Aufgefallen war der Schwindel bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen. Dort war der gelernte Frisör im Herbst des vergangenen Jahres vorstellig geworden, weil er sich dort bei der Suche nach einem Job Hilfe erhofft hatte. Bei der Vorlage seines irakischen Reisepasses fiel auf, dass einige Seiten vollständig fehlten und ein Aufkleber entfernt worden war. Das Dokument wurde der Polizei übergeben. Der Angeklagte betonte, dass er die deutsche Rechtsordnung kenne und ihm bewusst sei, dass man Reisepässe nicht verändern dürfe. „Es ist mir einfach nicht aufgefallen“, meinte der 41-Jährige. Zur Frage von Richterin Celina Nappenbach, was denn auf den entfernten Seiten gestanden habe, konnte der Angeklagte, der seit 14 Jahren in Deutschland lebt („Ich habe bislang immer nur eine Duldung bekommen“), keine Angaben machen. Auch ein als Zeuge geladener Polizeibeamter wusste darauf keine Antwort. „Man muss aber davon ausgehen, dass jemand etwas verschleiern will, wenn er so etwas macht“, sagte der 51-Jährige. Es sei möglich, dass auf besagten Seiten Angaben zu Aufenthaltstiteln des Angeklagten stünden und der entfernte Sticker ein Visa-Aufkleber sei. „Aber sicher sagen kann man das nicht“, meinte er.

„Wenn wir uns nicht darauf verlassen können, dass diese Dokumente stimmen, bricht das System ganz zusammen.“

Richterin Celina Nappenbach

 

Völlig klar war im Gegensatz dazu, was mit dem Reisepass passiert. „Den bekommen sie auf keinen Fall wieder“, sagte Nappenbach zum Angeklagten und betonte, wie wichtig die Vollständigkeit solcher Papiere sei: „Wenn wir uns nicht darauf verlassen können, dass diese Dokumente stimmen, bricht das System ganz zusammen.“ Abermals betonte der Angeklagte, ihm sei die Unvollständigkeit nicht bewusst gewesen. „Ich glaube Ihnen einfach nicht“, so die Richterin. Wer den Pass gefälscht habe, spiele im Hinblick auf das Urteil aber keine Rolle. „Sie haben den manipulierten Reisepass vorgelegt.“

Die Strafe von 60 Tagessätzen zu fünf Euro sprach Nappenbach „mit einem zugedrückten Auge“ im Hinblick auf die finanziellen Verhältnisse des arbeitslosen Angeklagten aus und lag damit deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro.